Hilfe bei Geburtsschäden

Eine schwere Lebenssituation und Handlungsbedarf

Erleidet die Mutter oder das Kind vor oder während der Entbindung durch einen Behandlungsfehler einen Schaden, spricht man von einem Geburtsschaden. Meistens sind die Folgen dieser Schäden weitreichend. Nicht selten haben die Opfer ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Aus diesen Gründen sind die Summen, die den Geschädigten durch die Gerichte zugesprochen werden, oft sehr hoch.

Schmerzensgeldrenten und Geldrenten für vermehrte Bedürfnisse (zum Beispiel für den Umbau von Räumlichkeiten, medikamentöse Versorgung, Therapie etc.) sichern dabei das spätere Leben Ihres Kindes ab, damit dieses keine finanziellen Einschränkungen in seiner Lebensgestaltung erfährt.

Wir treten Ihnen mit dem nötigen Einfühlungsvermögen entgegen und helfen Ihnen und Ihrem Kind, diese Schritte anzugehen und zu realisieren.

DefinitionWas genau ist ein Geburtsschaden?

Ein Geburtsschaden entsteht dann, wenn die Mutter oder das Kind vor oder während der Entbindung durch die fehlerhafte Behandlung eines Arztes Schäden erleiden. Der Schaden kann dabei sowohl körperlich, als auch psychischer Natur sein.

Die Ursache eines Geburtsschadens ist in der Regel ein Diagnosefehler oder ein Therapiefehler des behandelnden Arztes.

Es gibt ganz unterschiedliche Ausprägungen von Geburtsschäden, so liegt ein solcher beispielsweise vor, wenn:

  • Die Mutter vor und während der Schwangerschaft falsch, überhaupt nicht oder unvollständig beraten/behandelt worden ist,
  • Der Arzt Missbildungen oder unübersehbare Erkrankungen des ungeborenen Kindes in den Voruntersuchungen übersieht,
  • Die Mutter falsch medikamentös behandelt worden ist und dadurch Schäden des Kindes entstehen,
  • Ein Notkaiserschnitt zu spät oder nicht kunstgerecht durchgeführt worden ist,
  • Die Mutter oder das Kind durch den Einsatz einer Geburtszange oder Saugglocke verletzt worden sind.

Die Folgen von solchen Fehlern der behandelnden Ärzte sind weitreichend. Die Mutter und/oder das Kind können körperliche und geistige Behinderungen, Lähmungen, Hirnschäden durch Sauerstoffmangel oder sogar den Tod davontragen.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Familienrecht

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Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Personenschäden

Haben Sie den Verdacht, dass Mutter oder Kind durch nicht kunstgerechte ärztliche Behandlung geschädigt worden sind, empfiehlt es sich, Beweise zu sammeln und einen Anwalt für Medizinrecht frühzeitig zu Rate zu ziehen.

Des Weiteren sollte die Patientenakte gesichtet werden, damit geklärt werden kann ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, der zum Geburtsschaden geführt hat und Beweise gesichert werden können.

Bestenfalls sollte durch die Eltern ein Erinnerungsprotokoll der Geburt und der vorherigen und nachträglichen Untersuchungen erstellt werden.

Außerdem sollte auf die Sicherung folgender Dokumente besonders geachtet werden:

  • Das Geburtsprotokoll mit Angaben zum pH-Wert des Nabelschnurblutes und des Apgar-Wertes,
  • Die Aufzeichnungen des Wehenschreibers (CTG),
  • Die Berichte über Kontrolluntersuchungen,
  • Die Aufnahme- und Entlassungsberichte des Krankenhauses,
  • Der Mutterpass,
  • Die Unterlagen des Kinderarztes.

Geschädigt, was nun?Ich bin möglicherweise betroffen durch einen Geburtsschaden, was muss ich jetzt tun?

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Anspruch?Wann steht mir und meinem Kind ein Anspruch auf Entschädigung zu?

Ein Anspruch entsteht bei jeder Unterschreitung des fachärztlichen Standards.

Behandlungsfehler bei Geburten können in vielerlei Konstelltionen auftreten. So kann schon die Aufklärung über die Indikation und Risiken eines Kaiserschnitts einen Behandlungsfehler begründen. Häufig kommt es auch zu Sauerstoffmangel bei der Geburt. Durch unzureichende Beobachtung des CTG kann es zu einer Unterversorgung im Mutterleib und damit schweren hypoxischen Schäden kommen. Auch mitwirkende Mitarbeier, wie die Hebamme können Fehler begehen. Diese sind dem Krankenhaus zuzurechnen.

Mögliche schwerwiegende Folgen können sein:

  • Anpassungsstörungen unmittelbar nach der Geburt, durch mangelhafte Atemtätigkeit und Blutdruckabfall, die sich in schlechten Apgarwerten wiederspiegelt.
  • Neurologisches Durchgangssyndrom, mit Neugeborenenkrämpfen, fehlerhafte Atemfähigkeit
  • Neuromotorisches und psychoneurologisches Restschadenssyndrom mit Tetraparesen
  • Allgemeine Entwicklungsstörung
  • Sprachstörungen

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Der Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz verjährt bei Geburtsschäden regelmäßig nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte vom Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangt hat.

Durch einen Feststellungsantrag kann der Geschädigte verhindern, dass der Anspruch auf Schadensersatz für Geburtsschäden verjährt, die sich erst in der Zukunft zeigen. Der Feststellungsantrag muss bei Gericht gestellt werden. Die Verjährungsfrist beträgt mit einem stattgegebenen Feststellungsurteil des Gerichts dann 30 Jahre.

Wichtig: Auch nach 3 Jahren ist der Anspruch in den allermeisten Fällen noch nicht verjährt, da an die „Kenntnis der medizinischen Zusammenhänge“ des Anspruchsstellers weit höhere Anforderungen zu stellen sind. So kann diese oft erst nach Erstellung eines medizinischen Gutachtens angenommen werden. Hierzu beraten wir Sie selbstverständlich und prüfen die Verjährung in Ihrem Fall.

VerjährungWann und wie verjähren meine Ansprüche?

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Höhe der EntschädigungWelche Entschädigungsleistungen erhalten ich und mein Kind nach einem Behandlungsfehler?

Ist ein Geburtsschaden durch eine Fehldiagnose oder einen Behandlungsfehler zweifelsfrei nachweisbar, stehen dem Betroffenen Entschädigungszahlungen in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Wegen der sehr hohen finanziellen Belastungen, die auch zukünftig durch einen Geburtsschaden entstehen können, liegt die Höhe der Entschädigungszahlungen nicht selten im sechststelligen Bereich. Die Summen, die Gerichte den Betroffenen eines Geburtsschadens in Deutschland zusprechen, gehören zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht.

Aus diesem Grund sollten auch Abfindungsangebote der Haftpflichtversicherung des Anspruchsgegners kritisch überprüft und mit Zurückhaltung behandelt werden. Eine solche Einmalzahlung liegt nämlich in der Regel deutlich unter dem, was dem Geschädigten tatsächlich zusteht.

Dabei haben unterschiedliche Faktoren Auswirkungen auf die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes:

  • Der tatsächliche Umfang des Geburtsschadens,
  • Die Dauer der Behandlung und die dafür notwenigen Aufenthalte in medizinischen Einrichtungen,
  • Die Beeinträchtigung im Alltag und im beruflichen Leben,
  • Dauerhafte oder längerfristige Schmerzen,
  • Folgeschäden und körperliche Entstellungen und deren Folgen.

Die Gerichte orientieren sich in der Regel an ähnlich gelagerten Fällen und an Schmerzensgeldtabellen. Diese dienen als Richtwert und ersetzen keine genaue Abwägung der Umstände des Einzelfalls.

Entstehen durch einen Geburtsschaden auch materielle Schäden, kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegen. Solche Schäden können unterschiedlich ausgestaltet sein, zum Beispiel als:

Definition

Schmerzensgeld
Die finanzielle Genugtuung für den erlittenen immateriellen Schaden.
Schadensersatz
Der Ausgleich für die entstandenen materiellen Schäden des Geschädigten.
Wie setze ich meine Ansprüche durch?

Die Ansprüche des Geschädigten können auf zwei Wegen geltend gemacht werden. Zum einen kann die Durchsetzung der Ansprüche außergerichtlich verfolgt werden. Des Weiteren können die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden, wenn außergerichtlich keine Klärung erzielt werden konnte.

Außergerichtliche Einigung

Zunächst kann der Rechtsanwalt versuchen, die Entschädigungsansprüche außergerichtlich, in der Regel über Verhandlungen mit der gegnerischen Partei durchzusetzen. Vorteilhaft ist dabei, dass der Schadensfall üblicherweise deutlich schneller abgeschlossen werden kann als in einem gerichtlichen Verfahren.

Inhalt der Einigung sind in der Regel die Schmerzensgeldansprüche, Schadensersatzansprüche und eventuell auch eine verjährungssichere Anerkenntniserklärung hinsichtlich zukünftiger Schäden.

Letztere deckt auch Schäden ab, die noch in der Zukunft liegen, aber auch durch das schädigende Ereignis eintreten oder sichtbar werden. Dies können unter anderem ein Pflegeschaden, Erwerbsschaden oder eben nachträglich entstehende Behandlungskosten sein.

Gerichtliche Klärung

Kommt eine solche außergerichtliche Einigung aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht, ist eine Klärung vor Gericht in Form einer Klage unumgänglich.

Wenn Ihr Anwalt Klage erhoben hat, wird nach einer Gerichtsverhandlung und Beweisaufnahme über das Vorliegen des Geburtsschadens entschieden und eine Entschädigungssumme festgelegt.

Wie hoch sind die Summen, die Gerichte den Geschädigten bei einem Geburtsschaden zusprechen?

Wie eingangs bereits angesprochen, sind die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bei Geburtsschäden meistens sehr hoch, da die Auswirkungen häufig gravierend sind und den Geschädigten ein Leben lang begleiten und finanziell belasten. Alle Schadensersatzansprüche zusammen begründen oft Forderungen von 1.000.000,00 € und mehr. Die Ansprüche sollen Ihr Kind für den Rest seines Lebens absichern.

Damit ein Gefühl davon gewonnen werden kann, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche von den Gerichten beziffert werden, sollen im Folgenden einige Gerichtsentscheidungen aus der Praxis allein zu dem Schmerzensgeld kurz dargestellt werden:

  • Schwergeschädigtes Neugeborenes durch Sauerstoffmangel während der Geburt wegen eines zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitts: 300.000 € Schmerzensgeld, (OLG Hamm)
  • Schwergeschädigtes Neugeborenes wegen fehlerhafter CTG-Überwachung und zu spät durchgeführtem Notkaiserschnitt: 250.000 € Schmerzensgeld, (OLG Hamm)
  • Schwergeschädigtes Neugeborenes durch zu späte und unzureichende Überwachung der Geburt: 300.000 € Schmerzensgeld, (LG Dortmund)
  • Fehlinterpretation eines hochpathologischen CTGs und dazu stark verspätete Indikation eines Notkaiserschnitts: 700.000 € Schmerzensgeld, (OLG Frankfurt am Main)

Bei diesen Summen handelt es sich lediglich um das Schmerzensgeld, also um einen Ersatz für immaterielle Schäden. Die Höhe des Schadensersatzes, also der Ersatz für materiell entstandene Schäden, ist davon nicht umfasst.

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Fazit

In dieser schwierigen Situation geht es in erster Linie um Ihr Kind. Wir beraten Sie eingehend und persönlich über jeden unserer Schritte und erarbeiten eine Strategie zur Sicherung der Ansprüche und des Schadensausgleichs für Ihr Kind. Unser Vorgehen ist dabei immer individuell und auf Ihre Situation und Bedürfnisse gerichtet. Wir arbeiten im Hintergrund und klären die Umstände des Vorfalls auf und stehen gleichzeitig mit Ihnen in engem Kontakt und sind jederzeit für Sie erreichbar.

Zögern Sie nicht uns in einer kostenlosen Erstberatung zu kontaktieren und Ihren Fall juristisch bewerten zu lassen.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft.

Rechtsanwalt Marco Schneider