Rechtsanwälte für Medizinrecht
Experten für Arzthaftung

Rechtsanwälte für Patienten

Unsere Rechtsanwälte im Medizinrecht setzen sich für Ihre Interessen als Patient ein. Als Experten im Arzthaftungsrecht beraten wir Sie eingehend über Ihre Handlungsmöglichkeiten und stehen Ihnen in dieser schweren Situation zur Seite.

Ob bei der Aufklärung Ihrer Behandlung oder der Durchsetzung und angemessenen Bezifferung von Patientenansprüchen – hier werden von uns sämtliche Fallstricke und Einflussmöglichkeiten berücksichtigt, die für Erfolg und Qualität eines jeden Verfahrensschritts maßgeblich sind.

Mit unserer Erfahrung und Spezialisierung im Arzthaftungsrecht können wir als Fachanwälte Ihre Behandlung bestmöglich aufklären und behalten gerade bei schweren Schäden den Überblick über sämtliche Ihrer Schadensersatzansprüche. Wir pflegen ein Netzwerk zu unabhängigen medizinischen Sachverständigen, mit welchen wir bei der Aufklärung Ihrer Behandlung zusammen arbeiten.

Unsere Medizinrechtskanzlei vertritt Sie in Hildesheim, Hannover, Braunschweig und sogar bundesweit als Ansprechpartner im Arztaftungsrecht.

Ein Überblick über unsere Tätigkeit:Unsere Handlungsfelder und was wir für Sie tun

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Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts und Fachanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
Die Aufklärung Ihrer Behandlung
Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
Gerichtsverfahren vor den Arzthaftungskammern der Landgerichte

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu

 

Einfühlungsvermögen und Sensibilität für Ihre Situation
Die Expertise und Kenntnis über Vor- und Nachteile der Gutachtermöglichkeiten
Die Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren medizinischen Gutachtens durch Zusammenarbeit mit renommierten Gutachtern
Das Fingerspitzengefühl sowie die Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
(zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte

Unsere Leistungen für
Patienten:

Individuelle Erstberatung
Anforderung und Sichtung Ihrer Patientenunterlagen
Aufklärung Ihrer möglichen Behandlungsfehler durch Einholung und Vorbereitung eines medizinischen Gutachtens
Zusammenarbeit mit renommierten, medizinischen Sachverständigen
Klärung und genaue Bezifferung Ihrer berechtigten Ansprüche
Korrespondenz und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Ärzten, Krankenhäusern und Versicherern
Führung von Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, deutschlandweit

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kostenlosen Ersteinschätzung.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Familienrecht

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Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Personenschäden

Die Einholung eines medizinischen GutachtensEin Jurist ist kein Mediziner, ein Mediziner jedoch auch kein Jurist

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Unsere medizinische Sachverhaltsaufklärung
Wie wir Ihre Behandlung auf Behandlungsfehler untersuchen

Als Medizinrechtskanzlei arbeiten wir als Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Ihren Behandlungsfehler zu identifizieren. Wir beraten Sie über kostenfreie Begutachtungsmöglichkeiten sowie Privatgutachten, damit Ihre Behandlung lückenlos aufgeklärt wird.

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts für Patienten, sollte dieser bereits ein Gespür für medizinische Sachverhalte und ärztliches Fehlverhalten haben. Wir beraten Sie aus juristischer Sicht und können Sachzusammenhänge für die Geltendmachung von Ansprüchen ausmachen. Eine medizinische Einschätzung über die Indikation, die Einhaltung des fachärztlichen Standards oder Alternativmethoden bezüglich Ihrer Behandlung kann diese jedoch untermauern und fachlich manifestieren.

Die Begutachtung durch einen unabhängigen Mediziner ist daher für die Aufklärung Ihrer Behandlung oft von erheblicher Bedeutung.

Es existieren hierzu zahlreiche kostenfreie Begutachtungsmöglichkeiten.

Dass jede Begutachtungsalternative (Medizinischer Dienst, Ärztekammer, Verein für Schlichtungsfragen) praktische Vor- und Nachteile mit sich bringt, kann für manchen Fall entscheidend  sein. So kann Sie ein spezialisierter Rechtsanwalt im Medizinrecht dahingehend beraten, welche Begutachtung in Ihrem Fall die beste Alternative ist, wie die Hemmung der Verjährung Ihrer Ansprüche gewährleistet wird und Sie bereits im Vorhinein eine Stellungnahme der Behandler bekommen können.

Die Kommunikation zwischen Jurist und Mediziner ist dabei von größter Bedeutung. So können juristisch relevante Tatsachen für den Mediziner komplett unerheblich sein und umgekehrt. Um ein aussagekräftiges Gutachten zu erhalten, werden deshalb juristische Beweis- und Darlegungslasten für den Mediziner von uns ausführlich dargestellt und in unserem Gutachtenauftrag vermittelt.

Die richtige SachverhaltsaufklärungUmgang mit medizinischen Gutachten

Bei der Erstellung eines Gutachtenauftrages, insbesondere bei der Formulierung von Beweisfragen für den Sachverständigen, empfiehlt sich die Begleitung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht.

Wir Analysieren Ihren Sachverhalt, fassen diesen nach juristisch erheblichen Gesichtspunkten zusammen und stoßen den Sachverständigen schließlich auf die anspruchsrelevanten medizinischen Fragestellungen.

Wir lassen auch nach einem negativen Gutachten nicht locker!

Hat ein Sachverständiger z.B. zu bestimmten Kausalzusammenhängen, dem hypothetischen Heilungsverlauf, der tatsächlichen Vereinbarkeit oder alternativen Behandlungsmethoden noch keine oder unzureichend Stellung bezogen, so wird das Gutachten von uns ausgewertet und ein Ergänzungsgutachten eingefordert.

Unser Überblick über Ihre Ansprüche:Die Bezifferung Ihrer Ansprüche

Schadensersatz
Ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler
Schmerzensgeldtabellen
Die richtige Bezifferung Ihres Schmerzensgeldes

Wurde ein Behandlungsfehler bereits unstreitig erkannt oder von der Gegenseite zugestanden, so erfordert spätestens hier die Darstellung und richtige Bemessung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden etc. die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht.

Die Darstellung der einzelnen Schadenpositionen erfordert  Expertise im Schadensrecht. Oft werden Ansprüche einfach übersehen oder unzureichend dargestellt. Genauso wenig helfen standardisierte Schmerzensgeldtabellen oder Formulare bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Eine Spezialisierung im Schadensrecht und umfassende Darstellung bei der Analyse von Schadensersatzansprüchen kann hier mitunter mehrere 10.000 € ausmachen.

Besonders bei schweren Gesundheisschäden ist die juristische korrekte Bezifferung von Schadensersatzrenten essenziell um Ihnen einen angemessenen Ausgleich für Ihre Beeinträchtigung bis zum Lebensende zu gewähren. Viele Rechtsanwälte übersehen wesentliche Ansprüche oder stellen diese nur unzureichend dar, was sich erheblich auf die Höhe z.B. Ihrer Schmerzensgeldrente auswirken kann.

Als Spezialisten für Personenschäden haben wir insbesondere bei Abfindungsvergleichen und Vergleichsangeboten den Überblick über Zinsdynamisierung und zu berücksichtigende Kapitalisierungsfaktoren bei der Bezifferung der Abfindungssumme.

Außerdem hilft hier die Kenntnis unserer Rechtsanwälte im Medizinrecht über Beweislastverteilungen, Rechtsprechung und deren nötiges Fingerspitzengefühl bei der Verhandlung mit Versicherern.

Unsere Expertise und kostenlose ÜberprüfungDer Abfindungsvergleich

Es bieten, vor allem bei eindeutigen (groben) Behandlungsfehlern, Versicherer oft eine pauschale Abfindungssumme zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche an.

Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Weder ist der pauschale Betrag in den allermeisten Fällen angemessen, noch werden dort Schadenspositionen wie Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. beachtet. Gerade diese Schadenspositionen können oft mehrere 100.000 Euro Ihrer Schadensersatzanspruches wegen eines Behandlungsfehlers ausmachen.

Schließlich muss auch die Abgeltung sämtlicher zukünftiger, sich aus der fehlerhaften Behandlung ergebender Schäden, bei der Bemessung der Abfindungssumme berücksichtigt sein.

Mit der Annahme des Angebots der Versicherung können sämtliche weiteren Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Gerade bei zukünftig eintretenden Komplikationen aufgrund der fehlerhaften Behandlung steht der Geschädigte dann ohne finanzielle Absicherung da.

Ein Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht kann Ihr Abfindungsangebot nicht nur prüfen, sondern Sie auch über die Vor- und Nachteile einer Kapitalisierung zukünftiger Ansprüche beraten.

Die Prüfung eines Abfindungsangebots und Beratung durch einen Rechtsanwalt im Medizinrecht und Schadensrecht bieten wir für Sie kostenlos an.

Der Anwaltszwang

Gerade bei größeren Personenschäden geht es spätestens bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gar nicht mehr ohne Rechtsanwalt.

Als Rechtsanwälte im Medizinrecht setzen wir Ihre Ansprüche vor den Arzthaftungskammern der Landgerichte für Sie durch. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Voraussetzung prozessualer Kenntnisse, besteht vor den Arzthaftungskammern Anwaltszwang gem. § 78 Abs. 1 ZPO.

Vertretung bundesweitWir vertreten Sie als Rechtsanwälte im Medizinrecht bundesweit

Durch modernste Technik wie unsere elektronische Akte, Fragebögen zu Ihren Schadensfolgen, Kommunikationsmöglichkeiten über Online Messenger wie Zoom, Teams und Skype, ist es unseren Rechtsanwälten im Medizinrecht möglich Sie in ganz Deutschland zu vertreten und zu beraten. Unser Anspruch ist und bleibt dabei, dass wir jeden Gerichtstermin für Sie persönlich wahrnehmen und mit jedem Mandanten Sprechstunden/Abstimmungen persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz vornehmen.

Ab, im Arzthaftungsrecht üblichen, Streitwerten von über 20.000,00€ berechnen wir Ihnen auch keinen Mehraufwand, womit Sie für uns die gleiche Vergütung bezahlen, wie für einen ortsansässigen, weniger spezialisierten Rechtsanwalt. Hierzu klären wir Sie gerne in unserer kostenlosen Erstberatung auf.

Dem in jedem medizinrechtlichen Mandat inhärenten Vertrauensverhältnis sind wir uns bewusst, weshalb Wir Ihnen jederzeit für die Erstberatung oder auch für die Bezifferung Ihrer Ansprüchen bei einem Termin in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Ortsbezogenheit und zur Darstellung der Zuständigkeiten anbei ein Überblick über unsere Arbeit als Rechtsanwälte im Medizinrecht für Hildesheim, die Region Hannover und Braunschweig.

Hildesheim

Im Landkreis Hildesheim sind die drei großen Krankenhäuser, das Helios Klinikum, St. Bernward Krankenhaus sowie das Ameos Klinikum ansässig. Weitere Krankenhäuser, wie das Johanniter Krankenhaus Gronau, befinden sich im gesamten Landkreis. Als ortsansässige Medizinrechtskanzlei und Rechtsanwälte im Medizinrecht für Hildesheim vertreten wir Patienten vor allem vor der Arzthaftungskammer des Landgerichts Hildesheim.

Hannover

In Hannover gibt es das KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen. In der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland betreibt das kommunale Unternehmen zehn Krankenhäuser. Mit einem Anteil von 40 Prozent an der Krankenhausversorgung in der Region Hannover ist es das leistungsstärkste Krankenhausunternehmen der Region. Als Rechtsanwälte im Medizinrecht für Hannover vertreten wir Sie vor der Kammer für Arzthaftungssachen (Zivilkammern 2,6,19) des Landgerichts Hannover. Schließlich betreuen wir vor der Ärztekammer Niedersachsen, als Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover, Schlichtungsverfahren zur Vermeidung von Zivilprozessen für Sie als Patienten.

Braunschweig

Mit 1.499 Planbetten ist das städtische Klinikum Braunschweig eines der größten Krankenhäuser in Deutschland. Mit 21 Kliniken, 10 selbständigen klinischen Abteilungen und 7 Instituten wird nahezu das komplette Fächerspektrum der Medizin abgedeckt. Als Rechtsanwälte im Medizinrecht für Braunschweig vertreten wir Sie vor dem Landgericht Braunschweig und der dort für Arzthaftungssachen zuständigen Zivilkammer.

Empathie und Sensibilität für Ihren Fall

Im Medizinrecht geht es oft um erhebliche Personenschäden, einen langen Leidensweg und Ihre persönliche Situation, die es zu analysieren gilt. Wir sind auf diesem Rechtsgebiet vor allem wegen unserem Anspruch an uns selbst, Menschen in dieser sensiblen Situation tatsächlich zu helfen. Als Rechtsanwälte im Medizinrecht zeichnet uns dabei vor allem die Fähigkeit aus, emphatisch auf Sie eingehen zu können und Ihnen Ihre Möglichkeiten bestmöglich zu erklären.

Hierzu lesen Sie gerne unsere Bewertungen.

Auch bei der Bezifferung von Schmerzensgeldern ist es unser Anspruch Ihren persönlichen Fall dem Gericht oder auch außergerichtlich den Haftpflichtversicherern bestmöglich darzustellen und Ihren Ausgleich zu begründen.

Wir nehmen uns daher Zeit für Sie und Ihren Fall, um Ihnen sämtliche Möglichkeiten aufzuzeigen und erarbeiten für Sie eine gemeinsame Strategie, bei der Sie sich wieder auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können.

Fazit

Mit der Beauftragung eines Experten geben Sie viel Arbeit und Frustrationspotential ab, um sich auf Ihre Genesung konzentrieren zu können. Sie bekommen von uns die Expertise und Erfahrung in jedem relevanten Verfahrensschritt. Herr RA Schneider und Frau RA Chiappetta als spezialisierte Rechtsanwälte im Medizinrecht klären Ihre Behandlung lückenlos auf und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich bei den Versicherern der Behandler für Sie durch.

 Rechtsanwalt Marco Schneider

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