Die medizinische Aufklärung und Begutachtung Ihrer Behandlung ist oft unsere Kernarbeit in einem medizinrechtlichen Mandat. Hierbei kann der Zeitpunkt der Begutachtung, die Wahl der Art der Begutachtung oder die Qualität eines Gutachtens strategisch entscheidend sein.
Die ausführliche Begutachtung, Vorbereitung und Arbeit mit Sachverständigen zeichnet uns aus.
Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers sollte immer langfristig gedacht werden, um Erfolgschancen auf den dringend benötigten finanziellen Ausgleich nicht zu gefährden.
Ein Gutachterverfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer, dem Medizinischen Dienst oder einem Privatgutachter sollte in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht begleitet werden. Ein sorgfältig aufbereiteter Gutachtenauftrag mit Sachverhalt, Behandlungshistorie, rechtlicher Würdigung und Vorgabe der Beweisfragen kann die gerichtsfeste Aufklärung von Behandlungsfehlern und deren Darlegbarkeit gegenüber der Gegenseite sichern.
Im Folgenden möchten Wir Ihnen zeigen, wie wir Ihre Behandlung bestmöglich aufklären, um Sie daraufhin wehrhaft gegenüber den Behandlern zu machen.
Das Medizinrecht selbst ist eine Querschnittsmaterie aus Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht und Schadensrecht. Es verlangt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini, Abläufen und Sachverhalten. Der Erfolg der Betreibung von Schadensersatzansprüchen hängt hierbei insbesondere von der vorab betriebenen fachlichen Aufklärung Ihrer Behandlung ab. Je dezidierter ein Behandlungsverlauf vorgetragen und die Behandlungsfehler herausgearbeitet werden können, desto größer ist auch die Akzeptanz unseres Vortrags bei den gegnerischen Versicherern und schlussendlich auch vor Gericht.
Bei einem Verkehrsunfall ist dem Mandanten das Schadensbild und vor allem das wahrgenommene Fehlverhalten des Unfallgegners schon bei Mandatsbeginn klar – es geht ihnen um die Regulierung Ihrer Schäden.
Im Rahmen eines Arzthaftungsmandats ist der Haftungsgrund (Behandlungsfehler) oft nicht nur streitig, sondern auch für den Patienten/unseren Mandanten selbst noch nicht identifizierbar. Eine Fehlbehandlung wird oft nur aus den Schadensfolgen abgeleitet. Der Behandlungsfehler selbst muss sodann anhand von Behandlungsunterlagen (Operationsbericht, Pflegedokumentation, Patientenkartei, bildgebenden Verfahren, Vorbehandlungen etc.) nachvollzogen und fachmedizinisch/gutachterlich aufgeklärt werden.
Ob von Seiten des Behandlers tatsächlich gegen den in § 630 a Abs. 2 BGB geregelten Facharztstandard verstoßen wurde, ist gutachterlich durch einen medizinischen Sachverständigen aufzuklären. Die Erstellung eines verwertbaren Gutachtenauftrags ist die Aufgabe des Rechtsanwalts im Medizinrecht.
Mit der Aufklärung Ihrer Behandlung sichern wir Ihnen zu:
Was wir tun:
Für sämtliche Fragen und Weiterungen Ihres Falls (Nachbehandlungen, Folgebehandlungen, Komplikationen etc.) stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit dem Ergebnis der medizinischen Sachverhaltsaufklärung können wir schließlich Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich darstellen, so dass wir auf (medizinische) Einwendungen der Gegenseite reagieren können bzw. diese bereits gar nicht erst aufkommen.