Medizinische Sachverhaltsaufklärung und Begutachtung
Die medizinische Sachverhaltsaufklärung ist unsere Kernarbeit in einem medizinrechtlichen Mandat. Das Medizinrecht verlangt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini, Abläufen und Sachverhalten. Der Erfolg der Betreibung von Schadensersatzansprüchen hängt insbesondere von der vorab betriebenen fachlichen Aufklärung Ihrer Behandlung ab. Je dezidierter ein Behandlungsverlauf vorgetragen und die Behandlungsfehler herausgearbeitet werden können, desto größer ist auch die Akzeptanz unseres Vortrags bei den gegnerischen Versicherern und vor Gericht.
Anforderung sämtlicher Behandlungsunterlagen
Wir fordern sämtliche Behandlungsunterlagen sowie Stellungnahmen von Vor- und Nachbehandlern sowie der Patientenkartei Ihres Hausarztes an. Diese umfassende Sammlung aller relevanten Dokumente bildet die Grundlage für eine fundierte Begutachtung. Wir gleichen die Behandlungsunterlagen mit dem zusammen mit Ihnen erarbeiteten Gedächtnisprotokoll ab und identifizieren dabei Widersprüche. Unsere systematische Herangehensweise stellt sicher, dass keine wichtigen Informationen übersehen werden.
Erstellung ausführlicher Gutachtenaufträge
Wir fertigen ausführliche Gutachtenaufträge mit Behandlungschronologie, Sachverhaltsdarstellung, beigefügter juristischer Bewertung und Fragestellungen zu den juristisch relevanten Schnittstellen für den Gutachter an. Ein sorgfältig aufbereiteter Gutachtenauftrag ist entscheidend für ein verwertbares Gutachten. Wir arbeiten die Behandlungsfehler heraus und bewerten juristische Schnittstellen für den Gutachtenauftrag. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Aspekte und stellen sicher, dass das Gutachten vor Gericht verwertbar ist.
Kritische Bewertung von Gutachtern
Wir bewerten kritisch die vorgeschlagenen Gutachter und wählen den für Ihren Fall am besten geeigneten Sachverständigen aus. Dabei greifen wir auf unser Netzwerk aus medizinischen Gutachtern aller Fachrichtungen zurück. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und dem zu wählenden Zeitpunkt verschiedener Gutachtermöglichkeiten, wie dem Medizinischen Dienst, der Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder Privatgutachten. Unsere Erfahrung hilft dabei, den strategisch sinnvollsten Weg für Ihren Fall zu finden.
Auswertung und juristische Verwertbarkeit von Gutachten
Wir werten erstellte Gutachten im Hinblick auf die juristische Verwertbarkeit aus und bewerten diese kritisch. Dabei prüfen wir, ob das Gutachten alle relevanten Fragen beantwortet und vor Gericht verwertbar ist. Wir arbeiten die juristischen Ansprüche aus dem Gutachten heraus und leiten mögliche Schadensersatzansprüche ab. Unsere Analyse zeigt auf, welche Ansprüche durchsetzbar sind und wie diese am besten verfolgt werden können.
Beauftragung von Ergänzungsgutachten
Bei negativem Ergebnis beauftragen wir Ergänzungsgutachten und befragen den Sachverständigen zu juristisch relevanten Fragen, zum Beispiel zum Kausalitätszusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und Folgen. Wir setzen uns kritisch mit negativen Gutachten auseinander und prüfen, ob weitere Begutachtungen sinnvoll sind. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Erfolgsaussichten als auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten.
Herausarbeitung von Behandlungsfehlern
Wir arbeiten Behandlungsfehler systematisch heraus und bewerten diese juristisch. Dabei prüfen wir, ob von Seiten des Behandlers tatsächlich gegen den in § 630a Abs. 2 BGB geregelten Facharztstandard verstoßen wurde. Unsere Fachanwälte verstehen die medizinischen Zusammenhänge und können beurteilen, welche Behandlungsschritte fehlerhaft waren. Diese Analyse ist entscheidend für die Beurteilung möglicher Ansprüche.
Ableitung von Schadensersatzansprüchen
Mit dem Ergebnis der medizinischen Sachverhaltsaufklärung können wir schließlich Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich darstellen. Wir reagieren auf medizinische Einwendungen der Gegenseite oder verhindern, dass diese überhaupt erst aufkommen. Unsere fundierte Vorbereitung stärkt Ihre Position bei Verhandlungen und vor Gericht. Dabei berücksichtigen wir sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz für materielle Schäden.
Die Kanzlei Scharffetter & Blanke ist seit über 30 Jahren auf das Medizinrecht spezialisiert und hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten fokussiert. Mit Marco Schneider und Elisa Chiappetta verfügen wir über zwei Fachanwälte für Medizinrecht, die über umfassende Erfahrung in der Aufklärung von Behandlungsfehlern verfügen.
Unser ganzheitlicher Ansatz stellt die medizinische Sachverhaltsaufklärung in den Mittelpunkt jedes Mandats. Wir arbeiten mit einem deutschlandweiten Netzwerk qualifizierter Sachverständiger zusammen und erstellen fundierte Gutachtenaufträge. Diese Spezialisierung und individuelle Herangehensweise erhöht erheblich die Erfolgsaussichten unserer Mandanten.
Was uns unterscheidet:
Wir reichen Ihre Unterlagen nicht ungeprüft und ohne Auftrag an den Gutachter weiter. Auch schicken wir Sie nicht weg und lassen Sie zunächst auf eigene Faust ein Gutachten einholen. Sie werden transparent und nachhaltig beraten und bekommen eine langfristige Strategie über die Wahl und Art der Begutachtungsmöglichkeiten. Wir sind Ihr starker und fachlicher Partner, der für eine lückenlose juristisch-medizinische Aufklärung sorgt.
Wir sind digital auf dem neuesten Stand und bieten bundesweit Beratung per Videokonferenz an. Mit über 200 positiven Mandantenbewertungen spiegelt sich unsere empathische und kommunikationsstarke Betreuung wider.
Die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei für medizinische Gutachten bietet entscheidende Vorteile. Die ausführliche Begutachtung, Vorbereitung und Arbeit mit Sachverständigen unterscheidet uns klar von anderen Kanzleien. Dieses Vorgehen ist bei wenigen Kanzleien der Standard.
Oft wird Ihnen selbst aufgetragen z.B. ein Gutachten über Ihre Krankenkasse einzuholen und dieses den Anwälten vorzulegen. Was nicht beachtet wird ist, dass Sie damit die erste Chance auf ein kostenloses und verwertbares medizinisches Gutachten „verpulvern“ und dies langfristig erhebliche Folgen für die Erfolgsaussichten und die Kosten in Ihrem Mandat haben kann.
Im Rahmen eines Arzthaftungsmandats ist der Haftungsgrund oft nicht nur streitig, sondern auch für den Patienten selbst noch nicht identifizierbar. Eine Fehlbehandlung wird oft nur aus den Schadensfolgen abgeleitet. Der Behandlungsfehler selbst muss anhand von Behandlungsunterlagen nachvollzogen und jursitisch-fachmedizinisch aufgeklärt werden.
Ein Gutachterverfahren sollte in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht begleitet werden.
Unsere Erfahrung zeigt, dass nur die Kombination aus juristisch-medizinischer Sachverhaltsaufklärung gerichtsfeste Gutachten ergibt und Ihnen Erfolgsaussichten zusichern kann.
Für die medizinische Begutachtung selbst entstehen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Wir wissen um die Möglichkeiten eine kostenlose Begutachtung zu erhalten und beraten Sie insbesondere über die Strategie der Einholung.
Ziel ist es, dass die begrenzten Möglichkeiten bestmöglich ausgenutzt werden, sodass wir gerichtsfeste und juristisch verwertbare Gutachten erhalten.
Erst wenn kostenlose Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, müssten wir unser Netzwerk an privaten Gutachtern bemühen. Die Kosten für ein medizinisches Gutachten variieren je nach Komplexität des Falls. Wir bieten Ihnen in unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine transparente Darlegung sämtlicher Kosten an. Uns ist dabei wichtig, dass wir für jeden Mandant eine Möglichkeit bieten, uns beauftragen zu können. In geeigneten Fällen bieten wir deshalb sogar eine Arbeit mit einem Erfolgshonorar an.
Die Dauer hängt von der Verfügbarkeit der Behandlungsunterlagen und der Komplexität des Falls ab. In der Regel können Sie mit 3-15 Monaten rechnen.
Wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und hemmen derweil die Verjährung.
Wir benötigen die vollständigen Behandlungsunterlagen, Krankenakten, Röntgenbilder und alle weiteren medizinischen Dokumente.
Wir fordern diese Unterlagen eigenständig und mit der Aufforderung zur Vollständigkeit bei der Behandlerseite an, sodass in einem möglichen Gerichtsverfahren keinerlei Einwände mehr bezüglich Unvollständigkeit ergehen können. außerdem fordern wir Behandlungsunterlagen bei relevanten vor und nach Behandlern an, sofern diese in Beziehung mit der fehlerhaften Behandlung oder ihren eingetretenen Folgen stehen.
Theoretisch ja, aber ein fundiertes Gutachten erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Ohne medizinische Begutachtung ist es schwierig, Behandlungsfehler zu beweisen und Ansprüche durchzusetzen.
Ein Gutachten macht auch die Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsverfahrens besser einschätzbar.
Mit unserer Beauftragung erhalten Sie immer eine ausführliche Beratung über sämtliche Begutachtungsmöglichkeiten und die Strategie bei der Auswahl möglicher kostenfreier Gutachten für Ihren Fall.
In der Regel ist es ein Fehler, eigenständig und vorab ein Gutachten einzuholen, da hierdurch weder die Anwaltskosten reduziert werden, noch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten möglich ist (Stichwort „unverwertbare Gutachten“).
Ja, wir beraten und vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Wir bieten neben telefonischer Kommunikation auch digitale Beratung per Videokonferenz an und haben Erfahrung mit allen Arzthaftungskammern und Schlichtungsstellen.
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast um, was für Sie als Patient vorteilhaft ist.
Auch wenn diese Bewertung letztendlich eine juristische Bewertung darstellt, versuchen wir vorab in unseren Gutachtenauftrag die medizinischen Anhaltspunkte von dem Sachverständigen beantwortet zu bekommen, die wir für die Beweislastumkehr benötigen.
Die Verjährung beginnt erst mit der Kenntnis des Schadens und des Verursachers. Oft ist diese Kenntnis ohne Gutachten nicht vorhanden, sodass die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Bei erfolglosem Vorgehen tragen Sie grundsätzlich die Gutachtenkosten. Durch eine Rechtsschutzversicherung oder ein Erfolgshonorar können diese Risiken minimiert werden.
Wir arbeiten ausschließlich mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die nicht in die Behandlung involviert waren. Dies gewährleistet eine objektive Bewertung Ihres Falls.
Das Sprichwort „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ Können wir aus unserer Erfahrung und aus der Statistik der positiven Gutachten nicht bejahen. Auch hier ist die Wahl der Begutachtung und der Stelle der Begutachtung (z.B. der Ärztekammer) mit vor und Nachteilen verbunden, die wir – mit Kenntnis aus der Regulierungspraxis – für Sie abwägen.
Ein negatives Gutachten wird von uns kritisch ausgewertet und es ergehen Rückfragen an den medizinischen Sachverständigen. Im besten Fall holen wir mehrere Gutachten ein, die sich mit dem jeweiligen Vorgutachten auseinandersetzen müssen und Widersprüche begründen müssen.
So kann gewährleistet werden, dass ein objektiver Maßstab des fachärztlichen Standards herausgearbeitet wird.
Nach Erhalt des Gutachtens beraten wir Sie über die weitere Vorgehensweise. Bei positivem Gutachten setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Bei negativem Gutachten erläutern wir Ihnen alternative Optionen.
Die Begutachtung betrachten wir auch nie isoliert. Es ist von uns immer ein Teil der Mandatsarbeit, der zur medizinischen Sachverhaltsaufklärung beiträgt Und unsere Verhandlungsposition mit der Gegenseite stärken soll.