Ihre Behandlung professionell aufklären lassenMedizinisches Gutachten

Kompetente Begutachtung durch unsere Fachanwälte - Klarheit über Behandlungsfehler bundesweit

✓ 30 Jahre Erfahrung bei der Begutachtung

✓ Fachanwälte für Medizinrecht

✓ Beratung deutschlandweit

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie Zweifel an Ihrer medizinischen Behandlung? Fragen Sie sich, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt?

Die medizinische Aufklärung und Begutachtung Ihrer Behandlung ist unsere Kernarbeit in einem medizinrechtlichen Mandat. Wir pflegen ein Netzwerk aus medizinischen Gutachtern aller Fachrichtungen und identifizieren in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen Ihre Behandlungsfehler.

Oft bekommen wir bereits eingeholte Gutachten von Mandanten vorgelegt, die einen Behandlungsfehler verneinen, ohne überhaupt auf das vorgeworfene Verhalten einzugehen. Noch öfter wird ein Behandlungsfehler bejaht, jedoch der Sachzusammenhang zu den Komplikationen verneint - das Gutachten ist schlichtweg wertlos.

Eine anwaltliche Beratung und Begleitung der Begutachtung ist für uns deshalb essenziell!

Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers sollte immer langfristig gedacht werden, um Erfolgschancen auf den dringend benötigten finanziellen Ausgleich nicht zu gefährden. Ein sorgfältig aufbereiteter Gutachtenauftrag mit Sachverhalt, Behandlungshistorie und juristischer Würdigung kann die gerichtsfeste Aufklärung von Behandlungsfehlern sichern.

Wir empfehlen deshalb immer vor einer Begutachtung anwaltliche Beratung einzuschalten, damit sämtliche strategischen Erwägungen gewahrt bleiben und Sie im Nachhinein nicht unnötig Geld für Ergänzungsgutachten und private Sachverständige aufwenden müssen!

Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen

Unsere Leistungen

  • Beratung und langfristige Strategie über Ihre Begutachtungsmöglichkeiten
  • Medizinische Sachverhaltsaufklärung und Begutachtung
  • Anforderung sämtlicher Behandlungsunterlagen
  • Erstellung ausführlicher Gutachtenaufträge
  • Kritische Bewertung von Gutachtern
  • Auswertung und juristische Verwertbarkeit von Gutachten
  • Beauftragung von Ergänzungsgutachten
  • Herausarbeitung von Behandlungsfehlern
  • Ableitung von Schadensersatzansprüchen
  • MD Begutachtung
  • Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Medizinische Sachverhaltsaufklärung und Begutachtung 

Die medizinische Sachverhaltsaufklärung ist unsere Kernarbeit in einem medizinrechtlichen Mandat. Das Medizinrecht verlangt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini, Abläufen und Sachverhalten. Der Erfolg der Betreibung von Schadensersatzansprüchen hängt insbesondere von der vorab betriebenen fachlichen Aufklärung Ihrer Behandlung ab. Je dezidierter ein Behandlungsverlauf vorgetragen und die Behandlungsfehler herausgearbeitet werden können, desto größer ist auch die Akzeptanz unseres Vortrags bei den gegnerischen Versicherern und vor Gericht.

Anforderung sämtlicher Behandlungsunterlagen 

Wir fordern sämtliche Behandlungsunterlagen sowie Stellungnahmen von Vor- und Nachbehandlern sowie der Patientenkartei Ihres Hausarztes an. Diese umfassende Sammlung aller relevanten Dokumente bildet die Grundlage für eine fundierte Begutachtung. Wir gleichen die Behandlungsunterlagen mit dem zusammen mit Ihnen erarbeiteten Gedächtnisprotokoll ab und identifizieren dabei Widersprüche. Unsere systematische Herangehensweise stellt sicher, dass keine wichtigen Informationen übersehen werden.

Erstellung ausführlicher Gutachtenaufträge 

Wir fertigen ausführliche Gutachtenaufträge mit Behandlungschronologie, Sachverhaltsdarstellung, beigefügter juristischer Bewertung und Fragestellungen zu den juristisch relevanten Schnittstellen für den Gutachter an. Ein sorgfältig aufbereiteter Gutachtenauftrag ist entscheidend für ein verwertbares Gutachten. Wir arbeiten die Behandlungsfehler heraus und bewerten juristische Schnittstellen für den Gutachtenauftrag. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Aspekte und stellen sicher, dass das Gutachten vor Gericht verwertbar ist.

Kritische Bewertung von Gutachtern 

Wir bewerten kritisch die vorgeschlagenen Gutachter und wählen den für Ihren Fall am besten geeigneten Sachverständigen aus. Dabei greifen wir auf unser Netzwerk aus medizinischen Gutachtern aller Fachrichtungen zurück. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und dem zu wählenden Zeitpunkt verschiedener Gutachtermöglichkeiten, wie dem Medizinischen Dienst, der Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder Privatgutachten. Unsere Erfahrung hilft dabei, den strategisch sinnvollsten Weg für Ihren Fall zu finden.

Auswertung und juristische Verwertbarkeit von Gutachten 

Wir werten erstellte Gutachten im Hinblick auf die juristische Verwertbarkeit aus und bewerten diese kritisch. Dabei prüfen wir, ob das Gutachten alle relevanten Fragen beantwortet und vor Gericht verwertbar ist. Wir arbeiten die juristischen Ansprüche aus dem Gutachten heraus und leiten mögliche Schadensersatzansprüche ab. Unsere Analyse zeigt auf, welche Ansprüche durchsetzbar sind und wie diese am besten verfolgt werden können.

Beauftragung von Ergänzungsgutachten 

Bei negativem Ergebnis beauftragen wir Ergänzungsgutachten und befragen den Sachverständigen zu juristisch relevanten Fragen, zum Beispiel zum Kausalitätszusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und Folgen. Wir setzen uns kritisch mit negativen Gutachten auseinander und prüfen, ob weitere Begutachtungen sinnvoll sind. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Erfolgsaussichten als auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten.

Herausarbeitung von Behandlungsfehlern 

Wir arbeiten Behandlungsfehler systematisch heraus und bewerten diese juristisch. Dabei prüfen wir, ob von Seiten des Behandlers tatsächlich gegen den in § 630a Abs. 2 BGB geregelten Facharztstandard verstoßen wurde. Unsere Fachanwälte verstehen die medizinischen Zusammenhänge und können beurteilen, welche Behandlungsschritte fehlerhaft waren. Diese Analyse ist entscheidend für die Beurteilung möglicher Ansprüche.

Ableitung von Schadensersatzansprüchen 

Mit dem Ergebnis der medizinischen Sachverhaltsaufklärung können wir schließlich Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich darstellen. Wir reagieren auf medizinische Einwendungen der Gegenseite oder verhindern, dass diese überhaupt erst aufkommen. Unsere fundierte Vorbereitung stärkt Ihre Position bei Verhandlungen und vor Gericht. Dabei berücksichtigen wir sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz für materielle Schäden.

Unser Beratungsprozess

Strategiebesprechung
in unserem Erstgespräch erarbeiten wir gemeinsam den Sachverhalt sowie Ihre individuelle Strategie.
Analyse der Unterlagen
Wir sammeln Ihre Behandlungsunterlagen und erarbeiten einen ausführlichen Gutachtenauftrag für den Sachverständigen
Gutachten und Rechtsdurchsetzung
Auf Basis des gerichtsfesten Gutachtens setzen wir Ihre Ansprüche durch oder beraten Sie über alternative Schritte

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

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"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Scharffetter & Blanke ist seit über 30 Jahren auf das Medizinrecht spezialisiert und hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten fokussiert. Mit Marco Schneider und Elisa Chiappetta verfügen wir über zwei Fachanwälte für Medizinrecht, die über umfassende Erfahrung in der Aufklärung von Behandlungsfehlern verfügen.

Unser ganzheitlicher Ansatz stellt die medizinische Sachverhaltsaufklärung in den Mittelpunkt jedes Mandats. Wir arbeiten mit einem deutschlandweiten Netzwerk qualifizierter Sachverständiger zusammen und erstellen fundierte Gutachtenaufträge. Diese Spezialisierung und individuelle Herangehensweise erhöht erheblich die Erfolgsaussichten unserer Mandanten.

Was uns unterscheidet:

Wir reichen Ihre Unterlagen nicht ungeprüft und ohne Auftrag an den Gutachter weiter. Auch schicken wir Sie nicht weg und lassen Sie zunächst auf eigene Faust ein Gutachten einholen. Sie werden transparent und nachhaltig beraten und bekommen eine langfristige Strategie über die Wahl und Art der Begutachtungsmöglichkeiten. Wir sind Ihr starker und fachlicher Partner, der für eine lückenlose juristisch-medizinische Aufklärung sorgt.

Wir sind digital auf dem neuesten Stand und bieten bundesweit Beratung per Videokonferenz an. Mit über 200 positiven Mandantenbewertungen spiegelt sich unsere empathische und kommunikationsstarke Betreuung wider.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Ihre Vorteile

Die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei für medizinische Gutachten bietet entscheidende Vorteile. Die ausführliche Begutachtung, Vorbereitung und Arbeit mit Sachverständigen unterscheidet uns klar von anderen Kanzleien. Dieses Vorgehen ist bei wenigen Kanzleien der Standard.

Oft wird Ihnen selbst aufgetragen z.B. ein Gutachten über Ihre Krankenkasse einzuholen und dieses den Anwälten vorzulegen. Was nicht beachtet wird ist, dass Sie damit die erste Chance auf ein kostenloses und verwertbares medizinisches Gutachten „verpulvern“ und dies langfristig erhebliche Folgen für die Erfolgsaussichten und die Kosten in Ihrem Mandat haben kann.

Im Rahmen eines Arzthaftungsmandats ist der Haftungsgrund oft nicht nur streitig, sondern auch für den Patienten selbst noch nicht identifizierbar. Eine Fehlbehandlung wird oft nur aus den Schadensfolgen abgeleitet. Der Behandlungsfehler selbst muss anhand von Behandlungsunterlagen nachvollzogen und jursitisch-fachmedizinisch aufgeklärt werden.

Ein Gutachterverfahren sollte in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht begleitet werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass nur die Kombination aus juristisch-medizinischer Sachverhaltsaufklärung gerichtsfeste Gutachten ergibt und Ihnen Erfolgsaussichten zusichern kann.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein medizinisches Gutachten?

Für die medizinische Begutachtung selbst entstehen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Wir  wissen um die Möglichkeiten eine kostenlose Begutachtung zu erhalten und beraten Sie insbesondere über die Strategie der Einholung.

Ziel ist es, dass die begrenzten Möglichkeiten bestmöglich ausgenutzt werden, sodass wir gerichtsfeste und juristisch verwertbare Gutachten erhalten.

Erst wenn kostenlose Möglichkeiten ausgeschöpft wurden,  müssten wir unser Netzwerk an privaten Gutachtern bemühen. Die Kosten für ein medizinisches Gutachten variieren je nach Komplexität des Falls. Wir bieten Ihnen in unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine transparente Darlegung sämtlicher Kosten an. Uns ist dabei wichtig, dass wir für jeden Mandant eine Möglichkeit bieten, uns beauftragen zu können. In geeigneten Fällen bieten wir deshalb sogar eine Arbeit mit einem Erfolgshonorar an.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt von der Verfügbarkeit der Behandlungsunterlagen und der Komplexität des Falls ab. In der Regel können Sie mit 3-15 Monaten rechnen.

Wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und hemmen derweil die Verjährung.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Gutachten?

Wir benötigen die vollständigen Behandlungsunterlagen, Krankenakten, Röntgenbilder und alle weiteren medizinischen Dokumente.

 

Wir fordern diese Unterlagen eigenständig und mit der Aufforderung zur Vollständigkeit bei der Behandlerseite an, sodass in einem möglichen Gerichtsverfahren keinerlei Einwände mehr bezüglich Unvollständigkeit ergehen können. außerdem fordern wir Behandlungsunterlagen bei relevanten vor und nach Behandlern an, sofern diese in Beziehung mit der fehlerhaften Behandlung oder ihren eingetretenen Folgen stehen.

Kann ich auch ohne Gutachten Ansprüche geltend machen?

Theoretisch ja, aber ein fundiertes Gutachten erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Ohne medizinische Begutachtung ist es schwierig, Behandlungsfehler zu beweisen und Ansprüche durchzusetzen.

Ein Gutachten macht auch die Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsverfahrens besser einschätzbar.

Mit unserer Beauftragung erhalten Sie immer eine ausführliche Beratung über sämtliche Begutachtungsmöglichkeiten und die Strategie bei der Auswahl möglicher kostenfreier Gutachten für Ihren Fall.

In der Regel ist es ein Fehler, eigenständig und vorab ein Gutachten einzuholen, da hierdurch weder die Anwaltskosten  reduziert werden, noch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten möglich ist (Stichwort „unverwertbare Gutachten“).

Arbeiten Sie deutschlandweit?

Ja, wir beraten und vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Wir bieten neben telefonischer Kommunikation auch digitale Beratung per Videokonferenz an und haben Erfahrung mit allen Arzthaftungskammern und Schlichtungsstellen.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast um, was für Sie als Patient vorteilhaft ist.

Auch wenn diese Bewertung letztendlich eine juristische Bewertung darstellt, versuchen wir vorab in unseren Gutachtenauftrag die medizinischen Anhaltspunkte von dem Sachverständigen beantwortet zu bekommen, die wir für die Beweislastumkehr benötigen.

Können Sie auch bei verjährten Fällen helfen?

Die Verjährung beginnt erst mit der Kenntnis des Schadens und des Verursachers. Oft ist diese Kenntnis ohne Gutachten nicht vorhanden, sodass die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Wer zahlt das Gutachten, wenn der Fall erfolglos ist?

Bei erfolglosem Vorgehen tragen Sie grundsätzlich die Gutachtenkosten. Durch eine Rechtsschutzversicherung oder ein Erfolgshonorar können diese Risiken minimiert werden.

Wie objektiv sind medizinische Gutachten?

Wir arbeiten ausschließlich mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die nicht in die Behandlung involviert waren. Dies gewährleistet eine objektive Bewertung Ihres Falls.

Das Sprichwort „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ Können wir aus unserer Erfahrung und aus der Statistik der positiven Gutachten nicht bejahen.  Auch hier ist die Wahl der Begutachtung und der Stelle der Begutachtung (z.B. der Ärztekammer) mit vor und Nachteilen verbunden, die wir – mit Kenntnis aus der Regulierungspraxis – für Sie abwägen.

Ein negatives Gutachten wird von uns kritisch ausgewertet und es ergehen Rückfragen an den medizinischen Sachverständigen.  Im besten Fall holen wir mehrere Gutachten ein, die sich mit dem jeweiligen Vorgutachten auseinandersetzen müssen und Widersprüche begründen müssen.

So kann gewährleistet werden, dass ein objektiver Maßstab des fachärztlichen Standards herausgearbeitet wird.

Was passiert nach dem Gutachten?

Nach Erhalt des Gutachtens beraten wir Sie über die weitere Vorgehensweise. Bei positivem Gutachten setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Bei negativem Gutachten erläutern wir Ihnen alternative Optionen.

Die Begutachtung betrachten wir auch nie isoliert. Es ist von uns immer ein Teil der Mandatsarbeit, der zur medizinischen Sachverhaltsaufklärung beiträgt  Und unsere Verhandlungsposition mit der Gegenseite stärken soll.

„Versuche Dich stets auf alle Eventualitäten vorzubereiten - auch auf das Wahrscheinliche!“

Kanzlei Scharffetter & Blanke

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
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