VERKEHRSRECHTWir vertreten Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht

Unsere fachliche Expertise im Verkehrsrecht

Seit über 30 Jahren stehen wir Ihnen kompetent in allen Fragen rund ums Auto zur Seite.

Unsere Kanzlei verfügt über die hierfür notwendigen Fachanwaltschaften und Kompetenz durch Spezialisierung im Verkehrsrecht.

Mit unserer Fachexpertise und unserem Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern setzen wir für Sie nach einem Verkehrsunfall nachweislich höhere Schadensersatzansprüche durch. Ob Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse, wir kümmern uns um eine angemessene Entschädigung und das bei einer 95 %-igen außergerichtlichen Erfolgsquote.

Wir sind auch erfahren im Umgang mit Verkehrsunfällen, die Schwerstverletzungen zur Folge haben, wie etwa  Querschnittslähmung, Schädelhirntrauma oder ähnlich schweren Verletzungen. Unsere Mandanten profitieren besonders dort von unseren Kontakten zu Reha-Beratern, Sachverständigen und anderen Dienstleistern.

In Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung und überprüfen Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstöße und lassen diese gegebenenfalls auch gutachterlich überprüfen.

In Führerscheinangelegenheiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Sie bei drohender MPU, Fahrerlaubnisentziehung oder Anerkennung von ausländischen Führerscheinen.

Auch in allen Fragen rund um das Thema Autokauf stehen wir Ihnen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche bei Fahrzeugmängeln und vom „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugmodellen durch.

Unsere Handlungsfelder im Bereich Verkehrsrecht

Haftungsklärung
Einholung von Schadengutachten
Durchsetzung von Sachschäden (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und mehr)
Abrechnung nach Quotenvorrecht
Durchsetzung von Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsschaden, Hinterbliebenengeld und mehr)
Abwicklung Rentenregress
Wahrnehmung von Opferrechten (Nebenklagevertretung)
Fußgänger- und Fahrradunfälle
Verteidigung Verkehrsstrafsachen
Verteidigung bei Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstößen


Abwicklung kaufrechtlicher Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf

Abwicklung von Führerscheinangelegenheiten

Was wir für
Sie tun:

Individuelle Erstberatung
Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen
Bezifferung Ihrer Sach- und Personenschäden
Einschaltung erfahrener Dienstleister (z. B. Reha-Berater)
Haftungsklärung
Sicherung von Regressansprüchen
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Jetzt einen Termin vereinbaren zur
kostenlosen Ersteinschätzung im Verkehrsrecht

Ansprechpartner

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Dr. Arlett Blanke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht     Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Dino-Alain Ernsting

Rechtsanwalt
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht

Spezialisierung Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

Unsere Fallbeispiele aus dem Verkehrsrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Frequently Asked Questions

Warum wir?

Spezialisten

Seit nunmehr über 30 Jahren sind wir für Sie im Verkehrsrecht tätig.

Unsere Kanzlei verfügt über die hierfür notwendigen Fachanwaltschaften und Kompetenz durch Spezialisierung im Verkehrsrecht.

Mit unserer Fachexpertise und unserem Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern setzen wir für Sie nach einem Verkehrsunfall nachweislich höhere Schadensersatzansprüche durch. Ob Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse, wir kümmern uns um eine angemessene Entschädigung und das bei einer 95 %-igen außergerichtlichen Erfolgsquote.

In der Bearbeitung eines Verkehrsrechtsmandats bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, einer anwaltlichen Spezialisierung, um sowohl den prozessualen als auch außergerichtlichen Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.

Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Medizinrecht, als Teilbereiche des Personenschadensrechts, ermöglicht es uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können.

Unfallanalytische und technische Kenntnisse

Eine Ermittlungsakte oder Unfallaufnahme auszuwerten und auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens kritisch zu hinterfragen, setzt den sicheren Umgang mit technischen und unfallanalytischen Fachtermini und technisches Verständnis für Unfallabläufe oder Messverfahren voraus – Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch eine spezialisierte und erfahrene Verkehrsrechtskanzlei umgesetzt werden.

Diesen Kenntnisstand transparent macht für Sie der hierfür notwendige Fachanwaltstitel, die verkehrsrechtliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie die spezielle Ausrichtung und Erfahrung unserer Kanzlei.

Abläufe

Wir bearbeiten Ihren Fall individuell, klären gegebenenfalls die Haftung auf und setzen schließlich Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bei den Versicherungen durch. Die Kenntnis über übliche Abläufe der Behörden und Gegenseite helfen uns dabei, Ihre Ansprüche effizient durchsetzen zu können.

Vertrauen und Sozialkompetenz

Wie in all unseren Mandaten erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

Schauen Sie sich hierzu gerne unsere Bewertungen und Referenzen an.

Fortbildung und Engagement

Wir halten uns durch Fortbildung über sämtliche Neuerungen im Schadensrecht und Verkehrsrecht informiert. Ihr verkehrsrechtliches Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten geführt. Wir arbeiten mit an rechtlichen Entwicklungen im Verkehrsrecht z. Bsp. in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht oder im Regionalvorstand des Automobilclub Europa. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.

Was wir tun

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Aufklärung der Haftung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung in Füherscheinangelegenheiten

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Expertise und Kenntnis über Haftungsfragen und Fragen zur Höhe Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Strafbehörden
  • Eine kritische Auswertung von Messverfahren bei Geschwindigkeits-/Abstands- und Rotlichtverstößen
Warum lohnt sich ein Anwalt bei einem Bußgeldbescheid?

Sie sind zu schnell gefahren, haben den Mindestabstand nicht eingehalten oder eine rote Ampel übersehen und daraufhin eine Anhörung oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann drohen Ihnen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Fahranfängern, also Fahrerlaubnisinhabern auf Probe droht darüber hinaus auch eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Diese Sanktionen können schwerwiegende Konsequenzen für den Einzelnen haben. Juristische Hilfe lohnt sich dabei auf jeden Fall.

Ein Rechtsanwalt kann nach Akteneinsicht und Prüfung der Messunterlagen Messfehler aufdecken und beurteilen, ob die Messung angreifbar oder ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist und sodann einen Einspruch rechtlich fundiert begründen. Oftmals lassen sich dadurch Bußgeldbescheide abwehren oder zumindest Fahrverbote verhindern.

Studien zufolge sind 56 Prozent aller Bußgeldbescheide unwirksam. Es lohnt sich also immer, einen Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen zu lassen.

Was sind mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?

Es existieren eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, deren Umfang einem Mandanten oft nicht klar ist.

1. Fahrzeugschaden

Der Fahrzeugschaden beinhaltet entweder die Reparaturkosten oder den sog. Wiederbeschaffungsaufwand für ein Fahrzeug. Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese für Sie durch.

2. Wertminderung

Auch nach einer Fahrzeugreparatur kann eine Wertminderung verbleiben, die in der Regel durch einen Sachverständigen festgelegt wird, aber gegebenenfalls auch durch uns berechnet werden kann.

3. Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

Für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges können Sie entweder Mietwagenkosten erstattet verlangen oder aber einen pauschalen Nutzungsausfallschaden. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Mietwagens und setzen für den Fall, dass Sie keinen Mietwagen beanspruchen, Ihren Nutzungsausfallschaden durch.

4. Sachverständigenkosten

Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug handelt, dürfen Sie einen Sachverständigen zur Bemessung der Schadenhöhe einschalten. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des Sachverständigen und setzen die Sachverständigenkosten für Sie durch.

5. Schmerzensgeld

Der Begriff Schmerzensgeld beschreibt einen Schadensersatzanspruch aus der Entstehung immaterieller Schäden heraus. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes dient als Ausgleich für erlittene Schmerzen, seelische Belastungen sowie sonstige Unannehmlichkeiten, die durch eine Schädigung des Körpers verursacht wurden sowie deren physischen und psychischen Folgen.

Wir befassen uns täglich mit Personenschäden, darunter auch Schwerstverletzungen wie Querschnittslähmungen, Schädelhirntraumen und anderen Polytraumen und helfen Ihnen und Ihren Familien über die juristische Abwicklung hinaus, mit dieser schwierigen Lebenssituation umzugehen.

Überlassen Sie Ihr Schmerzensgeld nicht dem Zufall. Wir setzen für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld durch und beraten Sie auch hinsichtlich etwaiger Abfindungsangebote.

6. Haushaltsführungsschaden

Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist es erforderlich, umfängliche Ausführungen dazu zu machen, wie der Haushalt konkret gestaltet ist, wie viel Zeit Sie zum Beispiel für das Einkaufen, für das Kochen, für das Waschen der Wäsche etc. verwenden. Dem gegenüber ist exakt zu ermitteln, zu welchen Haushaltstätigkeiten der Geschädigte nach dem Unfall nicht mehr in der Lage ist und welcher Zeiteinsatz darauf entfällt. Dieser Zeitfaktor wird dann in Geld ausgeglichen.

Unterstützend können als Hilfsmittel statistische Tabellen herangezogen werden. Das gängigste Tabellenwerk für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist das von Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, mit dem wir regelmäßig arbeiten.

7. Erwerbsschaden

Der Schädiger hat den Schaden, den er dem Geschädigten in dessen Erwerbsleben zufügt, zu ersetzen. Der Erwerbsschaden einerseits ist der Betrag, der sich während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus dem Differenzbetrag zwischen Hätte-Verdienst und Ist-Verdienst inform von Entgeltersatzleistungen, wie etwa Krankengeld, Verletztengeld beim Wegeunfall, Arbeitslosengeld, ALG II, Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente etc., ergibt.

Zum Erwerbsschaden zählt auch ein etwaiger Ausfall für die Zukunft bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.

War ein Geschädigter zum Unfallzeitpunkt noch nicht erwerbstätig, so ist eine Zukunftsprognose für dessen Erwerbsleben aufzustellen, um Schäden zu beziffern.

8. Vermehrte Bedürfnisse

Unter vermehrten Bedürfnissen sind unfallbedingte Mehrausgaben zu verstehen, die ein Verletzter im Vergleich zu einem gesunden Menschen hat, weil er damit Nachteile auszugleichen hat, die aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung entstehen, wie etwa Umbaukosten für das Autos, die  Wohnung oder das Haus des Geschädigten nach seinen nun vermehrten Bedürfnissen.

9. Betreuungs- und Pflegekosten

Umfasst sind hiervon Kosten einer durch den Unfall notwendig gewordenen Pflegekraft. Wird diese Pflege nun von dem Partner bzw. einem nahen Angehörigen übernommen, so kann dieser die Kosten auch fiktiv gelten machen.

Beispiel: Fallen 15 Std. wöchentlich für den Partner an und wird, wie vom OLG Celle (Urteil vom 26.06.2019, Az.: 14 U 154/18) ein Stundenlohn von 8,00 € netto angesetzt, so macht dies bereits jährlich einen Betrag in Höhe von 6.240 €. Falls die Versorgung in einem Pflegeheim erforderlich wird, entstehen noch weitaus höhere Beträge.

10. Unterhaltsschaden

Bei einer Unterhaltspflicht des Geschädigten hat der Schädiger auch den entgangenen Unterhalt bzw. den fortlaufenden Unterhalt zu erstatten.

11. Fahrt- und Behandlungskosten

Sämtliche Fahrten zu Behandlungen oder auch Besuchsfahrten von nahen Angehörigen sind zu ersetzen. Auch Zuzahlungen zu Behandlungskosten sind von dem Schädiger zu erstatten.

12. Rechtsanwaltskosten

Die Kosten unserer Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ist ebenfalls von dem zu ersetzenden Schaden umfasst.

13. Beeredigungskosten/Hinterbliebenengeld

Beerdigungskosten belaufen sich regelmäßig auf 3.000 – 4.000 €. Diese sowie ein angemessenes Hinterbliebenengeld in Höhe von ca. 5.000 – 15.000 € sind von dem Schädigen bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Wie läuft ein verkehrsrechtliches Mandat bei uns ab?

1. Ihre Kontaktaufnahme

Das verkehrsrechtliche Mandat beginnt zunächst mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen daraufhin bereits den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden, möglichen Ansprüche und Erfolgsaussichten.

2. Kostenlose Ersteinschätzung im Verkehrsrecht

In den nächsten 24 Stunden bekommen Sie ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

3. Individuelle Beratung und Vorgehensweise

Schließlich vereinbaren wir einen Telefontermin mit Ihnen oder eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Der Rechtsanwalt nimmt sich hierfür Zeit, nimmt mit Ihnen den gesamten Sachverhalt auf und berät Sie über ein zweckmäßiges Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.

4. Jeder Fall ist anders

Hierbei kommt es zur Einschätzung der weiteren Vorgehensweise ganz auf Ihren Einzelfall an:

Ist zunächst eine Aufklärung der Haftung angezeigt, so werden hierzu die polizeiliche Unfallanzeige angefordert und Akteneinsicht genommen. Zur Dokumentation und Abklärung der Fahrzeugschäden wird ein Sachverständiger eingeschaltet. Die beteiligte Haftpflichtversicherung wird durch uns umgehend kontaktiert und in Anspruch genommen.

Im Rahmen einer Verteidigung in Verkehrsstraf- und  Ordnungswidrigkeitenverfahren fordern wir grundsätzlich zunächst die behördliche Akte an und besprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

5. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Schließlich treten wir für Sie in Verhandlung mit den Behörden und Versicherern. Hierbei beziffern wir Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich für Sie durch (aktuell beenden wir ca. 95% unserer Verkehrsrechtsfälle im außergerichtlichen Bereich).

6. Prozessvertretung

Bei fortwährender Weigerungshaltung oder bloßer Teilregulierung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüchen klagen wir Ihre Ansprüche schließlich auch vor Gericht ein.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mir eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird?

Was tun?

Grundsätzlich gilt, dass Sie, sobald Sie einem Vorwurf ausgesetzt sind, zunächst erst einmal von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten. Eine Stellungnahme ohne anwaltliche Vertretung bringt in der Regel nur Nachteile und kann eine zweckmäßige Verteidigung erschweren oder gar zunichte machen.

Erst nach erfolgter Akteneinsicht und Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann erwogen werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Was kostet ein Anwalt im Verkehrsrecht?

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit Ihrer Kontaktaufnahme schildern Sie uns Ihren Fall per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Sachverhalt vorab und setzen sich innerhalb von 24 Stunden telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls zu geben und weitere Vorgehensweisen zu erklären.

Außergerichtliche Vertretung

95 % unserer verkehrsrechtlicher Mandate schließen wir außergerichtlich ab. Dies bedeutet, dass kein Gerichtsprozess erforderlich wird.

Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls sind vom Schädiger zu ersetzen.

Aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil folgendes festgestellt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a. M. 02.12.14, 22 U 171/13).

Daher ist unsere klare Empfehlung, einen Unfall immer nur mit anwaltlicher Unterstützung abzuwickeln.

Kosten in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Kosten für Ihre Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden von vielen Rechtsschutzversicherern übernommen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Welches Schmerzensgeld in meinem Fall?

Eine Angabe von zu erwartenden Beträgen für Ihr Schmerzensgeld wäre nicht nur unseriös, sondern ließe auch die Wechselwirkung mit den daneben bestehenden Ansprüchen, wie etwa Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschaden außer Acht.

Schmerzensgeld bemisst sich grundsätzlich nach:

  • Der Intensität und Dauer der Schmerzen
  • Der Art und Schwere der Verletzung
  • Folgeschäden und notwendigen Nachbehandlungen
  • Beeinträchtigungen des privaten und sozialen Lebens des Geschädigten
  • Alter des Geschädigten

Die Spezialisierung als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht ist neben der Expertise auch im Schadensrecht relevant – gerade bei der Bezifferung eines angemessenen und durch die Rechtsprechung gestützten Schmerzensgeldes ist jeder Schaden und jeder Schadenfall individuell, was eine Abkehr von standardmäßig genutzten Schmerzensgeldtabellen erfordert.

Ist mein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bereits verjährt?

Im Verkehrsrecht gilt, wie bei jedem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem das schadensersatzauslösenden Ereignis (Verkehrsunfall) stattgefunden hat.

Welche Grenzen für die Blutalkoholkonzentration gibt es?

ab 0,3 Promille – relative Fahruntüchtigkeit

Bei Ausfallerscheinungen machen Sie sich, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt, bereits ab 0,3 Promille BAK gemäß § 316 StGB strafbar, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. § 316 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

ab 0,5 Promille – Ordungswidrigkeit

Hier droht ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 500,00 € und ein Fahrverbot.

ab 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit bei Kfz

Unabhängig von Ausfallerscheinungen wird unwiderleglich vermutet, dass Sie fahruntüchtig sind. Sie machen sich nach § 316 StGB strafbar und müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

ab 1,6 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrrad

Ab 1,6 Promille machen Sie sich auch beim Führen eines Fahrrades im Straßenverkehr nach § 316 StGB strafbar und müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. In solchen Fällen kann zumindest verwaltungsrechtlich die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

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