VersicherungsrechtAllgemeinArtikelRA Marco SchneiderDie Rechtsschutzversicherung

4. August 2022

Für viele Versicherungsnehmer ist die Rechtsschutzversicherung ein „must-have“, wenn es um die Frage geht, welche Versicherungen sinnvoll erscheinen. Deswegen soll in diesem Beitrag darauf eingegangen werden, was man über eine Rechtsschutzversicherung wissen sollte und was möglicherweise beachtet werden muss.

 

Eine Rechtsschutzversicherung gliedert sich grundsätzlich in verschiedene Bausteine:

Privatrechtsschutzversicherung

Bei dem privaten Teil der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine grundlegende Absicherung in Rechtsfragen. Diese sichert mehrere Rechtsgebiete ab. In der Regel sind davon Vertragsstreitigkeiten bei Käufen, Schadensersatzfällen, Steuerproblematiken, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Konflikten mit Ämtern, Erb- und Familienstreitigkeiten und Problematiken im Sozialbereich (z.B. Krankenkassen) abgedeckt.

 

Berufsrechtsschutzversicherung

Bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht dagegen Rechtsschutz in beruflichen Fragen. Davon umfasst sind in der Regel solche Problematiken, die das Arbeitsleben betreffen. Diese können im Arbeits-, Sozial-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrecht liegen.

 

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Ein Teil der Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer neben der Kfz-Versicherung zusätzlich gegen Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um verkehrsrechtliche Problematiken ab. Dabei ist man als Teilnehmer im Straßenverkehr abgesichert. Also nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger. Von dem Baustein der verkehrsrechtlichen Rechtsschutzversicherung sind demnach schadensersatz-, vertrags- und sachenrechtliche Ansprüche und auch steuer-, straf-, ordnungswidrigkeiten- und verwaltungsrechtliche Problematiken umfasst.

 

Wohnrechtsschutzversicherung

Außerdem sind auch wohn- und mietrechtliche Streitigkeiten ein Baustein der Rechtsschutzversicherung. Hier besteht ein erhöhtes Konfliktpotential mit dem Vermieter, den Nachbarn oder der Hausverwaltung. Genau genommen sind sowohl Wohnungs- und Grundstücksrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, als auch Steuerrecht von Wohnungsrechtsschutz umfasst.

 

Welchen Leistungsumfang hat eine Rechtsschutzversicherung?

Im Streitfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung sowohl die Anwalts-, als auch die Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Also die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

 

Was ist ein Risikoausschluss?

Grundsätzlich schließen Rechtsschutzversicherer ganz bestimmte Fälle vom Versicherungsschutz aus. Diese Risikoausschlüsse finden sich in den allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.

Unter diesen Risikoausschluss fallen in der Regel die Abwehr von nicht vertraglichen Schadenersatzansprüchen, Anstellungsverträge gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Aufruhr und innere Unruhen, Problematiken des Baurechts, von Enteignungen, Flurbereinigungen, Halt- oder Parkverstöße im Straßenverkehr, insolvenzrechtliche Angelegenheiten, kollektives Arbeits- oder Dienstrecht, Kriegsereignisse und feindselige Handlungen, Nuklearschäden, patentrechtliche Streitigkeiten, Planfeststellungen, Rechte  von Handelsgesellschaften, Streik, Termin- und Spekulationsgeschäfte, verfassungsgerichtliche Verfahren und Verfahren an supranationale Gerichten, vorsätzliche Taten und Verbrechen und wettbewerbsrechtliche Probleme.

Diese Ausschlüsse dienen im Allgemeinem dazu, eine Rechtsschutzversicherung für die Versicherungsnehmer bezahlbar zu machen. Deckungsablehnungen aufgrund dieser üblichen Risikoausschlüsse kommen dabei eher selten vor.

Die Risikoausschlüsse Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

 

Muss ich Wartezeiten beachten?

Grundsätzlich greift eine Rechtsschutzversicherung nicht in allen Fällen ab sofort. Für gewisse Fallkonstellationen müssen bestimmte Wartezeiten beachtet werden. In der Regel handelt es sich dabei um eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen.

In welchen Bereichen genau Wartezeiten eingehalten müssen, ergibt sich aus versicherungseigenen Bedingungen.

In der Regel handelt es sich dabei um Streitigkeiten im:

  • Vertrags- und Sachenrecht,
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
  • Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Steuerrecht,
  • Rechtsschutz für eigens genutzte Wohneinheiten,
  • Familienrecht.

 

Wieso verweigert meine Rechtsschutzversicherung die Leistung?

Für die Leistungsverweigerung einer Rechtsschutzversicherung kann es unterschiedliche Gründe geben.

Wie bereits angedeutet, können Risikoausschlüsse der Grund für eine Verweigerung sein.

Außerdem kann die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer auch vorwerfen, dass vermeintliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorgelegen haben sollen und aus diesen Gründen eine Leistungsverweigerung, ein Rücktritt und eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherer erklärt werden kann.

Die Versicherer argumentieren in solchen Fällen oft mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, in Rahmen dessen nun Streitigkeiten entstanden sind. Oftmals sind diese Vorhaltungen durch den Versicherer nicht begründet. Der BGH entschied, dass es in solchen Fällen hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts des Rechtsschutzfalls auf das vom Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung verfolgte Ziel ankommt.

Der BGH (BHG, Urteil vom 03.07.2019 – IV ZR 195/18) schiebt dieser Praktik zumindest teilweise einen Riegel vor. Die Festlegung des verstoßabhängigen Rechtsschutzfalls soll sich danach allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung richten. Dabei soll dessen Vorbringen einen wahren Tatsachenkern enthalten, welchen der Versicherungsnehmer mit dem Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbinden kann und auf welchem die Interessenverfolgung durch den Versicherungsnehmer gestützt werden kann.

 

Die Materie der Rechtsschutzversicherung ist offensichtlich nicht ganz einfach zu durchdringen und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wichtig ist, dass nicht jede Leistungsverweigerung einfach so hingenommen werden sollte. In Fällen, bei denen größere Beträge im Raum stehen, lohnt es sich deswegen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen, der Ihren Fall genau auf Erfolgsaussichten prüft.

 

 

 

RA Marco Schneider