FallbeispieleFallbeispieleFallbeispielePersonenschädenRA Dr. Arlett BlankeVerkehrsrechtQuerschnittslähmung nach Verkehrsunfall: Versicherung erstattet auch die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Motorrades

10. August 2022

Unser Mandant war infolge eines Verkehrsunfalls querschnittsgelähmt. Nachdem die Versicherung des Schädigers bereits die Kosten für den behindertengerechten Umbau des Pkw erstattet hatte, wurden später zusätzlich auch die Kosten für den behindertengerechten Umbau seines Motorrades übernommen.

Grundsätzlich besteht nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20.01.2004, VI ZR 46/03) kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Motorrades, wenn bereits die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Pkw übernommen worden sind. Der BGH geht davon aus, dass das Mobilitätsbedürfnis des Geschädigten bereits durch den behindertengerechten Umbau seines Pkw gedeckt sei. Der Wunsch des Geschädigten, wieder nach Belieben zwischen Pkw und Motorrad wählen zu können, beruhe nicht auf dem Bedürfnis nach Wiederherstellung seiner früheren Mobilität, sondern entspreche seinem Bestreben nach möglichst weitgehender Wiederherstellung seiner früheren Lebensqualtität. Grundsätzlich dürfe die materielle Lebensqualität zwar nicht unter den früheren Standard sinken, dies rechtfertige aber keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den behindertengerechten Umbau des Motorrades. Beinträchtigungen und Benachteiligungen seien vielmehr über das Schmerzensgeld auszugleichen.

Dennoch konnten wir in diesem Einzelfall die zusätzlichen Kosten für den behindertengerechten Umbau des Motorrades durchsetzen, nachdem der Mandant bereits die Kosten für den behindertengerechten Umbau seines Pkw erhalten hatte. Grund hierfür war eine ärztliche Einschätzung, dass sich das Motorradfahren positiv auf den psychischen Gesundheitszustand des Mandanten auswirke, so dass die Versicherung schließlich bereits war, zur Förderung der Gesundheit des Mandanten auch die zusätzlichen Kosten für den behindertengerechten Umbau des Motorrades in Höhe von ca. 12.000,00 € einschließlich zusätzlicher Fahrschulkosten zu übernehmen.

Dr. Arlett Blanke