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Erhöhung der privaten Krankenversicherung-Beiträge häufig unwirksam: Geld zurück!

Hat Ihre PKV die Beiträge erhöht und war die Erhöhung unwirksam, können Sie die Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Das hat der BGH mit Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 entschieden. Unwirksam kann die Beitragserhöhung etwa dann sein, wenn der Versicherer sie nicht gemäß § 203 Abs. 5 VVG ausreichend begründet hat (vgl....