HomeTagSonderkündigungsrecht - Scharffetter & Blanke

Hat Ihre PKV die Beiträge erhöht und war die Erhöhung unwirksam, können Sie die Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Das hat der BGH mit Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 entschieden. Unwirksam kann die Beitragserhöhung etwa dann sein, wenn der Versicherer sie nicht gemäß § 203 Abs. 5 VVG ausreichend begründet hat (vgl....