HomeCategoryArtikel - Scharffetter & Blanke

Was passiert, wenn der Arzt mich über den eingetretenen Schaden vorher aufgeklärt hat?

Eine Aufklärung schützt den Behandler nicht vor einer schadensersatzauslösenden, fehlerhaften Behandlung. Der Behandlungsfehler liegt in der Verletzung des zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards. Ein Verstoß gegen diese Pflichten aus § 630a Abs. 2 BGB soll dem Patienten Schadensausgleich für Folgen zuerkennen, die daraus entstehen, dass die von ihm in Anspruch genommene...

Erhöhung der privaten Krankenversicherung-Beiträge häufig unwirksam: Geld zurück!

Hat Ihre PKV die Beiträge erhöht und war die Erhöhung unwirksam, können Sie die Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Das hat der BGH mit Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 entschieden. Unwirksam kann die Beitragserhöhung etwa dann sein, wenn der Versicherer sie nicht gemäß § 203 Abs. 5 VVG ausreichend begründet hat (vgl....

Der Erwerbsschaden – so berechnen sich Schäden in Ihrem Berufsleben

Wird ein Geschädigter durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler verletzt und kann deswegen seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen, entsteht daraus ein Erwerbsschaden. Bei der Geltendmachung eines solchen Schadens sollten jedoch die Besonderheiten des Erwerbsschadens nicht außer Acht gelassen werden und in die Geltendmachung des Schadens einfließen:   Vermögensschaden Zunächst ist Voraussetzung für...

Der Geburtsschaden

Erleidet die Mutter oder das Kind vor oder während der Entbindung durch einen Behandlungsfehler einen Schaden, spricht man von einem Geburtsschaden. Meistens sind die Folgen dieser Schäden weitreichend. Schon kleinste Fehler können das zerbrechliche Neugeborene weitreichend schädigen. Es ist daher nicht selten, dass die Geschädigten ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Aus...

Der Befunderhebungsfehler

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt die Erhebung von Befunden überhaupt nicht durchführt oder nicht in Auftrag gibt. Es handelt sich um einen Befunderhebungsfehler, wenn der Arzt die Erhebung medizinisch erforderlicher Befunde unterlässt und daraus gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten entstehen.

Der Therapiefehler

Ein Therapiefehler fällt in der Regel in den Kernbereich ärztlichen Handelns. Es handelt sich um einen solchen Fehler, wenn der behandelnde Arzt zur Behandlung einer Krankheit oder einer Verletzung eine falsche oder unwirksame Therapie durchführt. Der Arzt muss also mit der Behandlung vom medizinisch gebotenen Standard abgewichen haben. Das Handeln des Arztes muss außerdem objektiv...