RA Marco SchneiderArtikelArtikelMedizinrechtDer Aufklärungsfehler

29. Mai 2022

Mit der Aufklärung des Patienten beginnt in der Regel die medizinische Behandlung. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend über Indikation, Umfang, Verlauf, Risiken, Alternativen und auch die Prognose der Behandlung aufzuklären.

Nur eine vollständige Aufklärung nach diesen Standards kann die wirksame Einwilligung des Patienten zur Folge haben. Liegt diese vollständige und umfassende Aufklärung dagegen nicht vor, so handelt es sich bei der Heilbehandlung um eine strafbare Körperverletzung und der Arzt macht sich zusätzlich schadensersatzpflichtig. Dies ist unabhängig davon, ob die Heilbehandlung kunstgerecht durchgeführt worden ist oder nicht.

Dieser auf den ersten Blick sehr streng wirkende Grundsatz resultiert aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, welches sich direkt aus dem Grundgesetz ergibt.

Für die ordnungsgemäße Aufklärung eines Patienten ist deswegen der Grundsatz zugrunde zu legen, dass, je größer die Risiken des Eingriffs sind und je weniger medizinische Indikation besteht, desto umfassender und ausführlicher muss der Umfang der ärztlichen Aufklärung sein.

Beispiele für eine unzureichende ärztliche Aufklärung sind:

  • Verharmlosung oder Verschweigen möglicher Risiken und/oder Komplikationen des Eingriffs,
  • Unzutreffende Darstellung der (mangelnden) Erfolgsaussichten eines Eingriffs,
  • Verschweigen von gleich oder ähnlich geeigneten Behandlungsmethoden mit weniger Risiko oder Belastung für den Patienten

Die Beweislast, dass ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, liegt dabei bei dem Behandler. Dieser kann auch nicht pauschal auf den unterschriebenen Aufklärungsbogen verweisen, sondern hat eine individuelle Aufklärung darzulegen.

 


 

Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem Aufklärungsgespräch:

 

  • Fragen Sie den Arzt nach der Häufigkeit von Komplikationen, wenn möglich in Prozentangaben.
  • Lassen Sie sich, bei komplizierten Risiken, die Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben umschreiben (zBsp. bei Nervenverletzungen, welche Folgen/Schäden eine solche nach sich ziehen kann).
  • Fragen Sie nach, wie häufig diese Operationsmethode verwendet wurde?
  • Gibt es (evtl. gleich wirksame) Behandlungsalternativen?
  • Fragen Sie, wie oft der operierende Arzt eine solche Operation bereits vorgenommen hat.
  • Lassen Sie sich das grobe operative Vorgehen von dem Arzt schildern.
  • Was passiert, würde die Operation nicht vorgenommen werden?

 

RA Marco Schneider