RA Marco SchneiderMedizinrechtWie viel kostet ein Rechtsanwalt im Medizinrecht?

5. Juni 2024

Ein Rechtsanwalt im Medizinrecht ist ein unverzichtbarer Partner, wenn es um Fragen der Arzthaftung, des Schadensersatzes oder der Patientenrechte geht. In diesem Bereich kann es viele komplexe Situationen geben, die spezialisiertes juristisches Wissen erfordern. Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts für Medizinrecht entstehen, hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Die Anwaltskosten im Medizinrecht können je nach Aufwand und Komplexität des Falls variieren. Die Berechnung der Gebühren orientiert sich an der Anlage 1, dem sogenannten Vergütungsverzeichnis zum RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und kann halbe, ganze, aber auch 2,5-fache Gebühren betragen. Im Arzthaftungsprozess werden die Anwaltsgebühren ebenfalls nach dem RVG und die Gerichtskosten nach dem GKG (Gerichtskostengesetz) berechnet, wobei die Höhe dieser Kosten sich nach der Höhe der Ansprüche richtet.

Es können jedoch auch Individualvereinbarungen gemäß §3a RVG getroffen werden.

So bieten wir beispielsweise an, das Kostenrisiko für den Mandanten durch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zu mindern. So wird sichergestellt, dass jeder Fall und jeder Mandant, unabhängig seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, die gleiche rechtliche Vertretung erlangen kann.

Das Wichtigste im Überblick:

Unsere Erstberatung ist kostenlos
Medizinrecht fällt unter allgemeines Zivilrecht und wird von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen
Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht kann eine Pauschale mit Ihnen besprochen und vereinbart werden
Es kann Ihr Kostenrisiko durch Vereinbarung eines Erfolgshonorars minimiert werden.

Wovon die Kosten abhängen

Art des Falls

Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Medizinrecht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist die Art des Falles. Es gibt unterschiedliche Arten von medizinrechtlichen Fällen, wie: Arzthaftung, Patientenrecht und Schadensersatz, medizinische Leistungen, Arzneimittelrecht etc.. Die Komplexität und der Umfang dieser Fälle beeinflussen die Kosten für die Rechtsberatung und Vertretung wesentlich.

  • Arzthaftung und Schadensersatz: Hierbei geht es um Ansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen. Diese Fälle können sehr komplex sein, da sie die Bewertung medizinischer Sachverhalte erfordern und oftmals nicht ohne umfangreiche Begutachtung auskommen. Gleichzeitig erfordert die Bezifferung des Schadensersatz oft eine tiefgreifende Expertise im Schadensrecht und kann für Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden etc. oftmals sehr umfangreich werden.
  • Patientenrecht: Dies bezieht sich auf die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten in Bezug auf die Behandlung und Beratung. Hier spielen Aspekte wie Einwilligung, Datenschutz und Betreuung eine Rolle. Solche Fälle sind weniger
  • Medizinische Leistungen: In diesen Fällen geht es um die Durchsetzung von Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse vor dem Sozialgericht.

Wer die Kosten übernimmt

Eigenbeteiligung des Mandanten

In manchen Fällen müssen Mandanten selbst einen Teil der Anwaltskosten übernehmen. Dies wird als Selbstbeteiligung bezeichnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Streitwert und dem vereinbarten Honorar mit dem Patientenanwalt. Wir klären vorab über mögliche Kosten auf und haben bisher noch immer eine Lösung gefunden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Wir bieten ebenfalls die Möglichkeit eines Erfolgshonorars an. Zögern Sie nicht uns auch hierauf anzusprechen.

Möglichkeit der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Eine der Möglichkeiten, die Kosten für einen Rechtsanwalt im Medizinrecht abzudecken, ist die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen normalerweise die Kosten eines Anwalts im Medizinrecht sowie eventuell anfallende Gerichtskosten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungen jeden Fall abdecken. Daher sollten die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags sorgfältig geprüft werden. Wir fordern vorab eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung an und klären Sie über zusätzliche Kosten auf.

Kostenerstattung bei obsiegendem Mandanten

Wenn der Anwalt erfolgreich ist und Schadenersatz für den Mandanten erwirken kann, ist es so, dass die unterlegene Partei für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen muss. In solchen Fällen werden in der Regel die Anwaltsgebühren sowie eventuelle Gerichtskosten erstattet.

Wir bei Scharffetter & Blanke möchten, dass unsere Mandanten gut informiert sind, bevor sie sich an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden. Deshalb möchten wir herausstellen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die finanzielle Belastung der Anwaltskosten abzumildern. Sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch die Erstattung bei erfolgreichem Ausgang des Falles können die Kostenbelastung reduzieren. Wir klären Sie ausführlich in unserer kostenlosen Erstberatung über Kosten und Risiken auf.

Wann gezahlt werden muss

Klarstellung der Zahlungsmodalitäten

Wir als Kanzlei Scharffetter & Blanke möchten Sie über die Kosten informieren, die anfallen können, wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt im Medizinrecht wenden. Im Vorfeld der Zusammenarbeit klären wir die Zahlungsmodalitäten. Dies geschieht auf der Basis der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Mögliche Ratenzahlungsoptionen

Wir sind uns bewusst, dass die Anwaltskosten für einige Mandanten finanziell belastend sein können. Deshalb bieten wir Ratenzahlungsoptionen an, die es Ihnen erleichtern, die Kosten für unsere Dienstleistungen zu tragen. Die genauen Bedingungen und Konditionen besprechen wir gemeinsam und stellen sicher, dass sie für beide Parteien fair und nachvollziehbar sind.

Zeitpunkt der Abrechnung

Abhängig von der Art der Zusammenarbeit und Vereinbarung kann die Abrechnung der Anwaltsgebühren auf verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Bei einer Vergütungsvereinbarung rechnen wir in der Regel nach Abschluss der Angelegenheit ab. Bei der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) werden die Gebühren nach den jeweiligen Phasen des Mandats und den anfallenden Tätigkeiten berechnet. Eine ausführliche Erläuterung der Gebührenstruktur erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung oder durch Rücksprache mit unserer Kanzlei.

Der Honorarbereich des Medizinrechts ist zusätzlich durch die Fachanwaltsordnung und die entsprechenden Vorgaben der Rechtsanwaltskammer sowie der Bundesrechtsanwaltskammer geregelt. Wir halten uns stets an diese Vorgaben, um eine transparente und faire Abwicklung Ihrer Anliegen zu gewährleisten.

Wofür gezahlt werden muss

Anwaltsgebühren

Die Anwaltsgebühren setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Diese können je nach Arbeitsaufwand, Streitwert und Komplexität des Falls variieren. Im Allgemeinen orientieren sich die Anwaltsgebühren am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein Beispiel für eine Gebühr im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ist die Geschäftsgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet.

  • Erstberatung: Bei einer Erstberatung können Kosten anfallen, diese sind jedoch in der Regel überschaubar. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an.
  • Geschäftsgebühr: Für das Tätigwerden des Rechtsanwalt im außergerichtlichen Bereich fällt eine solche Gebühr an. Dies beinhaltet bei uns in der Regel: ANforderung von Behandlungsunterlagen, medizinische Sachverhaltsaufklärung, Inanspruchnahme, Bezifferung und Verhandlung mit der Gegenseite.
  • Mehrwertsteuer: Auf alle Gebühren wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben, die aktuell bei 19% liegt.
  • Einigungsgebühr: Sollte ein außergerichtlicher Vergleich stattfinden, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr anfallen.
  • Bei Erfolg werden sämtliche oben stehende Gebühren von der Gegenseite übernommen.

Gerichtskosten und Auslagen

Neben den Anwaltsgebühren sind Gerichtskosten und Auslagen zu beachten. Diese entstehen, wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird.

  • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind abhängig vom Streitwert.
  • Gerichtsgutachten: In allen Fällen des Arzthaftungsrechts ist es notwendig, ein gerichtliches Gutachten einzuholen. Die Gebühren für Gutachten können variieren und sind abhängig vom jeweiligen Gutachter.

Sonstige Kosten

Im Laufe des Mandats können weitere Kosten entstehen, die nicht direkt im Zusammenhang mit den Anwaltsgebühren oder den Gerichtskosten stehen.

  • Reisekosten: Je nachdem, wie weit entfernt die Kanzlei vom Mandanten oder dem Gericht entfernt ist, können Reisekosten entstehen. Wir berechnen Ihnen keine Reisekosten und sind für Sie deutschlandweit tätig.
  • Kommunikationskosten: Gebühren für Telefongespräche, Kopien, Porto und Ähnliches können ebenfalls anfallen. Diese berechnen wir pauschal mit 20,00 €

Insgesamt variieren die Kosten im Medizinrecht je nach individuellem Fall und den beteiligten Parteien. Wir von der Kanzlei Scharffetter & Blanke stehen Ihnen als kompetente und erfahrene Partner im Medizinrecht zur Seite und bemühen uns stets, Ihnen transparente und nachvollziehbare Kosten aufzuzeigen.

Versicherungen und Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Kosten für einen Rechtsanwalt im Medizinrecht abzudecken. Sie bieten finanziellen Schutz im Falle eines Rechtsproblems im Medizinrecht, sodass Sie sich darauf konzentrieren können, Ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne sich um die Anwaltskosten sorgen zu müssen. Wir klären Sie über zusätzliche Kosten auf und holen vorab eine Deckungszusage ein.

Es ist wichtig, sich im Vorfeld über mögliche Deckungsumfänge und -ausschlüsse bei einer Rechtsschutzversicherung zu informieren. Eine Rechtsschutzversicherung, beinhaltet in der Regel auch das Medizinrecht und kann ab 10 € pro Monat kosten. 

Kosten eines Rechtsanwalts bei Scharffetter & Blanke

70 % unserer Fälle schließen wir außergerichtlich ab. Dies bedeutet, dass kein Gerichtsprozess erforderlich wird. Liegt ein Behandlungsfehler vor, so werden sämtliche unserer Kosten von der Gegenseite übernommen.

Das Anwaltshonorar im außergerichtlichen Bereich bemisst sich für unsere Mandanten nach dem RVG.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist für jeden transparent. Die Höhe der Anwaltsvergütung richtet sich im Wesentlichen nach dem so genannten Gegenstandswert. Das bedeutet, je höher Ihre Schadensersatzansprüche sind, desto höher ist unser Honorar. Eine Abrechnung nach dem RVG stellt den Regelfall dar.
Stundensatz
Können wir den Arbeitsaufwand vorab nicht seriös einschätzen, so berechnen wir unseren Stundensatz. Dieser beträgt 190 € (zzgl. MwSt.). Diese Lösung macht den Arbeitsaufwand für die Mandantschaft transparent und verständlich. Wir dokumentieren unsere Leistungen für Sie und überreichen diese bei der Abrechnung.
Pauschale
Ist der Aufwand für ein Mandat für uns im Voraus abschätzbar, so können wir Ihnen eine Pauschale anbieten. Damit besteht zu jedem Zeitpunkt die Klarheit für unsere Mandantschaft, was am Ende abgerechnet wird.
Erfolgshonorar
Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir in bestimmten Fällen auch ein Tätigwerden im außergerichtlichen Bereich aufgrund eines Erfolgshonorars an. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.


In unserem Erstgespräch gehen wir, neben der Einschätzung von Erfolgsaussichten und Erläuterung unseres Vorgehens, auf unsere Kosten ein. Da jeder Fall individuell zu beurteilen ist, befassen wir uns mit jedem Mandanten individuell. Gemeinsam haben wir so noch in jedem Mandat eine geeignete Lösung finden können.

Sie benötigen Beratung im Medizinrecht ?

Jetzt einen Termin vereinbaren zur kostenlosen Ersteinschätzung.
Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider