RA Marco SchneiderAllgemeinOP verschoben Schadensersatz

24. Juni 2024

Sie haben sich innerlich auf eine wichtige Operation vorbereitet, berufliche und private Termine abgesagt und dann erreicht Sie die Nachricht: Die OP wird verschoben. Oft ist ein solcher Eingriff mit Ängsten und Sorgen verbunden. Umso größer ist der Frust, wenn er nicht wie geplant stattfinden kann. Doch nicht nur die psychische Belastung ist groß. Häufig entstehen den Patienten auch handfeste finanzielle Schäden durch die kurzfristige Absage. Viele wissen nicht, dass ihnen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche gegen das Krankenhaus zustehen können. Wir als spezialisierte Anwälte für Medizinrecht klären Sie gerne auf, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese am besten durchsetzen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei verschobenen OPs haben Patienten oft Anspruch auf Schadensersatz für Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
  • Spezialisierte Anwälte für Medizinrecht übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche und erreichen oft hohe Entschädigungszahlungen.
  • Eine kostenfreie Ersteinschätzung zeigt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie am besten vorgehen.

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Zunächst einmal gilt: Krankenhäuser sind verpflichtet, zugesagte OP-Termine einzuhalten, sofern dem keine zwingenden medizinischen Gründe entgegenstehen. Wird ein Eingriff ohne ausreichende Begründung kurzfristig verschoben, liegt darin eine Pflichtverletzung. Das bedeutet, dass Sie als Patient Anspruch auf Ersatz aller Schäden haben, die Ihnen durch die OP-Verschiebung entstanden sind. Dazu gehören:

  • Verdienstausfall, wenn Sie länger als geplant arbeitsunfähig sind
  • Immaterielle Schäden wie Schmerzen und entgangene Lebensfreude

Gerade der Ausgleich immaterieller Schäden wird oft unterschätzt. Tatsächlich kann das Schmerzensgeld bei erheblichen Beeinträchtigungen aber schnell im vierstelligen Bereich liegen.

Was ist bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beachten?

Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Krankenhäuser ist oft ein komplexes Unterfangen. Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, warum eine OP verschoben wurde und ob diese Gründe stichhaltig sind. Zudem müssen die einzelnen Schadenpositionen sauber aufgeschlüsselt und nachgewiesen werden.

Um zu Ihrem Recht zu kommen, ist es daher in den meisten Fällen unerlässlich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir als versierte Kanzlei für Medizinrecht bieten Ihnen dabei eine umfassende Betreuung:

  • Wir verschaffen uns ein detailliertes Bild von den Gründen der OP-Verschiebung.
  • Wir bewerten, ob diese Gründe ausreichend waren oder ob eine Pflichtverletzung des Krankenhauses vorliegt.
  • Gemeinsam mit Ihnen beziffern wir den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden.
  • In außergerichtlichen Verhandlungen versuchen wir, eine gütliche Einigung mit dem Krankenhaus zu erzielen.
  • Notfalls gehen wir für Sie auch vor Gericht, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Dabei können wir auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen. Wir kennen die Argumentationsmuster der Kliniken und wissen, worauf es bei der Beweisführung ankommt.

Keine Scheu vor rechtlichen Schritten

Viele Patienten zögern, sich mit dem Krankenhaus anzulegen und rechtliche Schritte einzuleiten – oft aus Angst vor einem langwierigen Verfahren und unkalkulierbaren Kosten. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft einfacher als gedacht. In vielen Fällen zeigt bereits unser Einschalten als spezialisierte Kanzlei Wirkung und die Gegenseite ist zu einer raschen Einigung bereit. Selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, haben Sie gute Chancen auf eine vollständige Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch, was in Ihrem konkreten Fall rechtlich möglich ist und mit welchen Erfolgsaussichten Sie rechnen können.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns ab?

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, Ihr Recht durchzusetzen. Deshalb haben wir unseren Mandatsablauf auf Effizienz und Transparenz getrimmt:

  1. Sie vereinbaren telefonisch oder über das Formular auf unserer Website einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  2. Im kostenfreien Erstgespräch schildern Sie uns Ihren Fall und wir schätzen die rechtlichen Erfolgsaussichten ein.
  3. Bei Einverständnis werden wir für Sie tätig, holen alle erforderlichen Unterlagen ein und kontaktieren das Krankenhaus.
  4. Wir stimmen unsere Strategie mit Ihnen ab und verhandeln mit der Gegenseite. Im Idealfall erzielen wir so bereits eine außergerichtliche Einigung.
  5. Bei Bedarf reichen wir Klage für Sie ein und vertreten Sie vor Gericht.
  6. Wir kämpfen bis zum Schluss für Ihre Ansprüche und sorgen für eine vollständige Schadensabwicklung.

Jetzt Kostenlose Ersteinschätzung sichern

Ärgern Sie sich nicht länger über die verschobene OP und die Ihnen entstandenen Schäden, sondern nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Mit unserer Unterstützung wahren Sie Ihre Rechte als Patient und erhalten den Schadensersatz, der Ihnen zusteht. Unsere erfahrenen Medizinrechtler stehen Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin für eine kostenfreie Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Fall möglich ist. Wir freuen uns darauf, Sie schon bald als zufriedenen Mandanten begrüßen zu dürfen!

Kontaktieren Sie uns jetzt und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem Schadensersatz!

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Welche Ansprüche habe ich, wenn meine OP verschoben wurde?

Wenn Ihre OP ohne ausreichenden Grund kurzfristig abgesagt wurde, haben Sie Anspruch auf Ersatz aller Ihnen entstandenen Schäden. Dazu zählen Verdienstausfall und Schmerzensgeld für immaterielle Schäden wie Frust und Leid. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Macht es einen Unterschied, warum die OP verschoben wurde?

Ja. Grundsätzlich ist das Krankenhaus verpflichtet, zugesagte OP-Termine einzuhalten. Eine kurzfristige Absage ist nur gerechtfertigt, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen, z.B. ein Notfall oder eine plötzliche Erkrankung des Operateurs. Organisatorische Probleme oder Personalmangel reichen als Begründung nicht aus.

Welche Rolle spielt es, ob meine OP medizinisch dringend war?

Die medizinische Dringlichkeit kann sich auf die Höhe Ihrer Ansprüche auswirken. Mussten Sie starke Schmerzen oder eine Verschlechterung Ihres Zustandes hinnehmen, wird das bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. War die OP eher elektiv, fallen Ihre immateriellen Schäden geringer aus.

Wie verjähren meine Ansprüche?

Schadensersatzansprüche aus einer verschobenen OP unterliegen der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie von der Verschiebung erfahren haben. Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie also nicht zu lange mit der Geltendmachung warten.

Brauche ich einen spezialisierten Anwalt?

Es empfiehlt sich, mit einem im Medizinrecht versierten Anwalt zusammenzuarbeiten. Die Rechtslage ist komplex und es kommt auf versiertes Vorgehen bei Verhandlungen mit Kliniken und Versicherungen an. Als Laie riskieren Sie, dass berechtigte Ansprüche unerkannt bleiben oder nicht konsequent durchgesetzt werden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stehen die Chancen gut, dass diese die Kosten übernimmt. Auch ohne Versicherung bleibt das Kostenrisiko überschaubar, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten. Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Entscheiden wir uns, Ihren Fall zu übernehmen, werden wir immer versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Kommt es zum Prozess, werden die Kosten bei Obsiegen der Gegenseite auferlegt. Über die Kosten und Risiken klären wir Sie bei der kostenlosen Erstberatung auf.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es auf den Einzelfall ankommt. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass schon das Einschalten eines spezialisierten Anwalts häufig zu einer zügigen Regulierung führt. Oft gelingt es uns, innerhalb weniger Monate eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und Ihre Ansprüche zu beziffern, benötigen wir zunächst Nachweise über die ursprüngliche OP-Planung und die Verschiebung. Hilfreich sind auch Zeugenaussagen sowie eine Aufstellung Ihrer bisherigen Aufwendungen und entstandenen Schäden. Welche weiteren Belege darüber hinaus sinnvoll sein können, klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Kann ich meinen Fall erstmal schildern, ohne gleich zu mandatieren?

Selbstverständlich. Über unsere Website finden Sie unsere Kontaktinformationen. Sie können einen Termin für eine kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Hier schildern Sie uns Ihren Fall und wir bewerten unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten. So haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen und Vertrauen zu fassen, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Eine seriöse Kanzlei wird nur dann Klage für Sie einreichen, wenn eine realistische Chance auf Erfolg besteht. Wir analysieren die Rechtslage sorgfältig und wägen Chancen und Risiken mit Ihnen ab. Kommt es im Ausnahmefall doch zu einem negativen Urteil, wird die Entscheidung gemeinsam mit Ihnen getroffen, ob in die nächste Instanz gegangen wird. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen weiter konsequent.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

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