RA Marco SchneiderAllgemeinKrankenhauskeim Schmerzensgeld

1. Juli 2024

Eine Krankenhausinfektion stellt für Betroffene eine extreme Belastung dar. Zu den gesundheitlichen Sorgen und Ängsten kommen schnell auch rechtliche Fragen: Wer haftet für die Infektion? Wie bekomme ich eine angemessene finanzielle Entschädigung für meine Leiden? Wir geben Antworten und zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wir von Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Medizinrecht und unterstützen Sie konsequent dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und mit welchen Summen Sie rechnen können.
  • Gezielte Strategien: Wir setzen Ihr Schmerzensgeld konsequent durch.
  • Kostenlose Erstberatung und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – Profitieren Sie von unserer Expertise im Medizinrecht.

Haftung des Krankenhauses - Der rechtliche Rahmen

Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten nach aktuellen hygienischen und medizinischen Standards zu behandeln. Kommt es aufgrund von Hygienemängeln zu einer Ansteckung mit Krankenhauskeimen, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Das Krankenhaus haftet dann für alle Folgen und muss Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zahlen.

Die rechtlichen Voraussetzungen sind also grundsätzlich gegeben. Allerdings müssen Sie als Patient zunächst beweisen, dass die Infektion tatsächlich durch einen Hygienemangel im Krankenhaus verursacht wurde. Und das ist häufig eine knifflige Angelegenheit. Hier ist Expertise gefragt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen – unser Spezialgebiet.

Die Höhe des Schmerzensgeldes - Was ist realistisch?

Das Schmerzensgeld soll Sie für erlittene Schmerzen, Ängste und Beeinträchtigungen entschädigen. Die Höhe hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wichtige Faktoren sind insbesondere:

  • Schwere und Dauer der Infektion
  • Art der Erreger und Komplikationen
  • Bleibende Gesundheitsschäden
  • Einschränkung der Lebensführung

Pauschal lässt sich die Schmerzensgeldhöhe daher nicht beziffern. Nach der Rechtsprechung werden für Krankenhausinfektionen aber regelmäßig vier- bis fünfstellige Beträge zugesprochen. So erhielt beispielsweise ein Patient aufgrund einer Infektion über 20.000 Euro (BGH, Urt. v. 20.03.2007, Az. VI ZR 158/06).

Mit unserer jahrelangen Erfahrung können wir Ihre konkreten Erfolgsaussichten sehr gut einschätzen. Dabei haben wir stets das Optimum für Sie im Blick. Denn nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

Verjährungsfalle - Warum Sie schnell handeln sollten

Ihr Schmerzensgeldanspruch verjährt 3 Jahre nachdem Sie von der Infektion und der Haftung des Krankenhauses erfahren haben (§ 195 BGB). 

Zögern Sie also nicht zu lange. Je eher wir Ihre Ansprüche geltend machen, desto besser stehen Ihre Chancen und desto schneller bekommen Sie Ihr Geld. Vereinbaren Sie am besten gleich einen unverbindlichen Termin bei uns.

So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, kümmern wir uns um alles Weitere. Nach einem ausführlichen Erstgespräch holen wir zunächst Ihre Behandlungsunterlagen ein und werten diese sorgfältig aus. Bei Bedarf schalten wir medizinische Gutachter ein, um die Haftungsfrage zweifelsfrei zu klären.

Anschließend kontaktieren wir das Krankenhaus bzw. dessen Haftpflichtversicherung und fordern die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Dank unseres Verhandlungsgeschicks, vorheriger Gutachten und unserer profunden Rechtskenntnis erzielen wir dabei meist schon im Vorfeld eine akzeptable außergerichtliche Einigung.

In manchen Fällen führt aber kein Weg an einer Klage vorbei. Dann setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch.

Schritt für Schritt zum Schmerzensgeld - Was Sie jetzt tun können

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Entschädigung ist ganz einfach: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen und besprechen alles Weitere.

In einem ausführlichen Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Wir verschaffen uns ein genaues Bild von der Sachlage, beantworten Ihre Fragen und erläutern unser weiteres Vorgehen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir sofort Ihr Mandat und machen uns für Sie an die Arbeit. Und das Beste: Das Erstgespräch ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei.

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der mit Herz und Verstand für Ihr Recht kämpft – menschlich, engagiert und absolut zuverlässig. Wir sind für Sie da.

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Welche Krankenhausinfektionen berechtigen zu Schmerzensgeld?

Grundsätzlich kommen alle Infektionen mit Krankenhauskeimen in Betracht, die durch Hygienemängel oder Fehler des Krankenhauspersonals verursacht wurden. Typische Beispiele sind Infektionen mit Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Staphylokokken.

Wie beweise ich, dass sich die Infektion im Krankenhaus ereignet hat?

Dafür können verschiedene Indizien sprechen, z.B. der zeitliche Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt, Hygienemängel vor Ort oder andere Infektionsfälle auf der Station. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an. Fotos, ein Schmerztagebuch etc. helfen hier bereits. Wir helfen Ihnen, die richtigen Beweise zu sichern.

Wann verjährt mein Schmerzensgeldanspruch?

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von der Infektion und dem Ersatzpflichtigen. Um Verjährung zu vermeiden, müssen Sie innerhalb dieser Frist Klage einreichen oder einen Antrag bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen stellen.

Welche Schmerzensgeldsumme kann ich erwarten?

Die Bandbreite ist groß und reicht von etwa 2.000 Euro in leichten Fällen bis über 50.000 Euro bei schweren Infektionsverläufen. Oft werden mittlere vierstellige Beträge zuerkannt. Wir schätzen für Sie die konkret erreichbare Summe ein.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes?

Relevant sind vor allem die Schwere der Primärinfektion, resultierende Folgeschäden, die Dauer des Krankheitsverlaufs sowie psychische Belastungen. Auch Vorerkrankungen des Patienten können eine Rolle spielen.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

In der Regel haftet das Krankenhaus für Hygienemängel und zahlt über seine Haftpflichtversicherung. In Einzelfällen können auch einzelne Ärzte oder Pfleger persönlich haften, wenn ihnen ein individuelles Fehlverhalten nachgewiesen wird.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Bei einem eindeutigen Sachverhalt und kooperativem Haftpflichtversicherer kann eine Regulierung innerhalb weniger Monate erfolgen. Kommt es zum Prozess, dauert es entsprechend länger, oft 1-2 Jahre.

Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?

Zunächst reichen wir eine Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. In der mündlichen Verhandlung werden Sach- und Rechtslage erörtert und ggf. Zeugen vernommen. Das Gericht entscheidet dann durch Urteil über die Haftung und Höhe des Schmerzensgeldes.

Was kostet mich die Beauftragung Ihrer Kanzlei?

Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Erstberatung sowie Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten an. Im Erfolgsfall muss das Krankenhaus bzw. dessen Versicherung die Kosten übernehmen. Wir besprechen sehr ausführlich Kosten und Risiken mit Ihnen und finden eine zufriedenstellende Lösung.

Warum sollte ich gerade Ihre Kanzlei beauftragen?

Wir sind Spezialisten für Arzthaftungsrecht und verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Krankenhausinfektionen. Mit vielen durchgesetzten Schmerzensgeldansprüchen kennen wir Regulierungsverhalten, verschiedene Strategien der Sachverhaltsaufklärung und wissen, worauf es ankommt. Von unserer Expertise profitieren Sie.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider