RA Marco SchneiderArtikelPersonenschädenIm Supermarkt verletzt Schmerzensgeld: Ansprüche & Erfolgsaussichten

23. Dezember 2024

Das Wichtigste im Überblick:

Nach einem Unfall im Supermarkt können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben - Voraussetzung ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung
Dokumentieren Sie den Unfall umfassend mit Fotos und Zeugenaussagen, um Ihre Ansprüche später durchsetzen zu können

Lassen Sie Ihre Ansprüche von unseren Anwälten prüfen.

Wenn der Einkauf zum Unfall wird: Ihre Ansprüche nach einer Verletzung im Supermarkt

Ein alltäglicher Einkauf kann schnell zu einer schmerzhaften Erfahrung werden: Eine übersehene Flüssigkeit auf dem Boden, ein umgefallener Warenständer oder ein defekter Einkaufswagen – die Unfallursachen in Supermärkten sind vielfältig. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld beraten wir Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu?

Die zentrale Frage ist, ob der Supermarkt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Kunden gefahrlos einkaufen können. Dies bedeutet konkret, dass regelmäßige Kontrollen des Verkaufsraums durchgeführt, Gefahrenquellen schnell beseitigt und vor nicht sofort zu beseitigenden Gefahrenstellen deutlich gewarnt werden muss.

Allerdings führt nicht jeder Sturz automatisch zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz: Hat der Supermarkt angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen, etwa durch das Aufstellen von Warnschildern und die rasche Beseitigung von Gefahrenstellen, kann die Haftung entfallen.

Die ersten Schritte nach dem Unfall

Die ersten Minuten nach dem Unfall sind entscheidend. Unsere Erfahrung aus hunderten erfolgreicher Fälle zeigt: Eine gute Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Fotografieren Sie unmittelbar die Unfallstelle und die Ursache des Sturzes. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und notieren Sie deren Kontaktdaten. Melden Sie den Unfall dem Supermarktpersonal und bestehen Sie auf einer schriftlichen Dokumentation des Vorfalls.

Suchen Sie zeitnah einen Arzt auf, auch wenn die Verletzungen zunächst nicht schwerwiegend erscheinen. Die ärztliche Dokumentation ist später wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Erstellen Sie zusätzlich ein detailliertes Gedächtnisprotokoll mit allen relevanten Umständen des Unfalls.

Höhe des Schmerzensgeldes: Was können Sie erwarten?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Verletzung, der Dauer der Heilung und möglichen Dauerschäden. Aus unserer langjährigen Praxis wissen wir, dass die Schmerzensgelder je nach Einzelfall stark variieren können.

Die Bemessung erfolgt dabei individuell: Bei einer leichten Prellung ohne längerfristige Folgen fällt das Schmerzensgeld entsprechend geringer aus. Kommt es hingegen zu komplizierteren Verletzungen wie einem Bänderriss oder einer Fraktur, erhöht sich der Anspruch deutlich. Bei bleibenden Schäden oder längerer Genesungszeit können die Ansprüche noch weiter steigen. In einem persönlichen Gespräch können wir nach Prüfung Ihres konkreten Falls eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Schmerzensgeldhöhe geben.

Wie wir Sie unterstützen

Als spezialisierte Anwälte setzen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte von Unfallopfern ein. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Gegenseite und wissen, wie wir diese effektiv entkräften können.

In einem ersten persönlichen Gespräch analysieren wir Ihren individuellen Fall und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir dann eine maßgeschneiderte Strategie für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie profitieren dabei von unserem spezialisierten Fachwissen im Bereich von Unfällen.

Der Weg zu Ihrem Recht

Nach der Mandatsübernahme beginnt unsere systematische Arbeit für Sie: Wir sammeln zunächst alle relevanten Unterlagen und erstellen eine umfassende Dokumentation des Sachverhalts. Im nächsten Schritt führen wir außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite. Dabei setzen wir auf unsere langjährige Erfahrung in der Schadensregulierung. Sollte keine angemessene außergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht – immer mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Sie benötigen Beratung im Medizinrecht ?

Jetzt einen Termin vereinbaren zur kostenlosen Ersteinschätzung.
Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wir empfehlen jedoch, möglichst zeitnah nach dem Unfall rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was passiert, wenn ich eine Mitschuld am Unfall trage?

Eine Mitschuld, etwa durch Unachtsamkeit, kann zu einer Minderung der Ansprüche führen. Die genaue Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab und wird nach dem jeweiligen Verschuldensanteil bemessen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten. Die entstehenden Kosten besprechen wir transparent im Beratungsgespräch.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Wochen erzielt werden. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung muss mit mehreren Monaten gerechnet werden.

Was kann ich tun, wenn der Supermarkt eine Mitschuld bestreitet?

Hier ist eine gute Beweisdokumentation entscheidend. Wir helfen Ihnen, die verfügbaren Beweise zu sichern und durchzusetzen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Geltendmachung von Ansprüchen?

Wichtig sind Fotos der Unfallstelle, Zeugenaussagen, ärztliche Berichte, Unfallprotokoll des Supermarkts und Ihr persönliches Gedächtnisprotokoll.

Muss ich den Unfall sofort melden?

Eine sofortige Meldung ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert, um die Beweissicherung zu erleichtern.

Was ist, wenn sich die Verletzungen erst später verschlimmern?

Auch Spätfolgen können bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Wichtig ist eine lückenlose ärztliche Dokumentation.

Kann ich auch Verdienstausfall geltend machen?

Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie auch weitere Schäden wie Verdienstausfall, Behandlungskosten oder beschädigte Kleidung geltend machen.

Wie läuft die erste Einschätzung ab?

In Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten, klären die nächsten Schritte und besprechen die Kostenfrage.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider