RA Dr. Arlett BlankeUrteileVerkehrsrechtVerkehrsregel „rechts vor links“ gilt nicht auf Parkplätzen!
Gibt es im Straßenverkehr keine Vorfahrtsregelung, orientieren sich Autofahrer zumeist am Grundsatz „rechts vor links“. Auf Parkplätzen ohne ausgewiesene Vorfahrtsregelung gilt aber üblicherweise kein „rechts vor links“ – das ist nun erstmals höchstrichterlich geklärt. Der Sicherheit sei eher Rechnung getragen, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich über die Vorfahrt verständigen müssten, entschied der...