Behandlungsfehler
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer medizinischen Behandlung nicht alles optimal verlaufen ist, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen sorgfältig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die offensichtlichen Aspekte, sondern stellen jede Abweichungen vom medizinischen Standard durch unabhängige Sachverständige fest. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu erwirken.
Aufklärungspflichtverletzungen
Eine umfassende Aufklärung über Risiken und Alternativen einer Behandlung ist nicht nur ethisch geboten, sondern auch rechtlich verpflichtend. Wurde diese Pflicht verletzt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wir analysieren die Dokumentation Ihrer Behandlung und prüfen, ob Sie ausreichend über alle relevanten Aspekte informiert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen wir uns dafür ein, dass Sie für die daraus resultierenden Konsequenzen entschädigt werden.
Fehldiagnosen
Eine falsche oder verspätete Diagnose kann fatale Auswirkungen haben. Wir untersuchen, ob alle notwendigen diagnostischen Schritte unternommen wurden und ob die Interpretation der Ergebnisse dem medizinischen Standard entsprach. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen und Ihnen zu der Entschädigung zu verhelfen, die Ihnen zusteht.
Fehler bei Operationen
Operative Eingriffe bergen immer Risiken, doch nicht jede Komplikation ist unvermeidbar. Wir prüfen, ob bei Ihrer Operation alle erforderlichen Sorgfaltsmaßnahmen eingehalten wurden. Dazu gehört die Analyse der OP-Berichte, der Nachsorge und möglicher Hygienemängel. Sollten wir Versäumnisse feststellen, setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass Sie eine angemessene Kompensation für die erlittenen Schäden erhalten.
Geburtsschäden
Die Geburt eines Kindes sollte ein freudiges Ereignis sein. Umso erschütternder ist es, wenn dabei Fehler passieren, die zu bleibenden Schäden führen. Wir verfügen über besondere Expertise in diesem sensiblen Bereich und kämpfen dafür, dass Familien die notwendige Unterstützung und finanzielle Absicherung erhalten, um die Herausforderungen zu bewältigen, die aus einem Geburtsschaden resultieren.
Zahnbehandlungsfehler
Fehler in der zahnmedizinischen Behandlung können nicht nur schmerzhaft, sondern auch kostspielig sein. Wir prüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen dem zahnmedizinischen Standard entsprachen und ob mögliche Alternativen ausreichend besprochen wurden. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine Korrektur bzw. Entschädigung zu erwirken.
Medikamentenfehler
Falsch verschriebene oder verabreichte Medikamente können schwerwiegende Folgen haben. Wir untersuchen, ob bei der Verordnung und Verabreichung von Medikamenten alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Wechselwirkungen und individuelle Risikofaktoren. Der Facharztstandard bzw die Leitlinie sind hier die Richtschnur. Unser Ziel ist es, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen.
Krankenhaushaftung
Krankenhäuser tragen eine besondere Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten. Wir prüfen, ob organisatorische Mängel, Hygienefehler oder personelle Engpässe zu einer Schädigung geführt haben. Dabei berücksichtigen wir die komplexen Strukturen und Abläufe in Krankenhäusern, um alle Verantwortlichen zu identifizieren und haftbar zu machen.
Haftung niedergelassener Ärzte
Auch in Arztpraxen können Fehler passieren, die schwerwiegende Folgen haben. Wir untersuchen, ob der behandelnde Arzt alle notwendigen Maßnahmen ergriffen und den aktuellen medizinischen Standard eingehalten hat. Dabei berücksichtigen wir sowohl die fachliche Kompetenz als auch die Einhaltung von Hygiene- und Sorgfaltsstandards.
Probleme mit Krankenversicherungen
Auseinandersetzungen mit Krankenversicherungen können belastend und frustrierend sein. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten über Leistungsansprüche, Kostenübernahmen oder Regressforderungen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte gegenüber den Versicherungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Ihnen zusteht.
Die Kanzlei Scharffetter & Blanke in Bremen hat sich auf die komplexen Bereiche des Medizinrechts und Arzthaftungsrechts spezialisiert.
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem medizinischem Fachwissen setzen wir uns leidenschaftlich für die Rechte unserer Mandanten ein. Unsere interdisziplinäres Zusammenarbeit im Team aus Juristen und mit medizinischen Experten ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Falles. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Mandantenbeziehung, bei der Sie sich verstanden und unterstützt fühlen.
Durch kontinuierliche Fortbildung und ein breites Netzwerk an Fachgutachtern bleiben wir stets auf dem aktuellsten Stand des Medizinrechts. Unser Ziel ist es nicht nur, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, sondern auch einen Beitrag zur Verbesserung der Patientenrechte und medizinischen Standards zu leisten.
Unsere Mandanten schätzen dabei, dass wir auch niedrige Erfolgsaussichten klar ansprechen und Mandate sogar ablehnen, wenn wir hierfür nicht die notwendige Wahrscheinlichkeit einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche sehen. Wir verweisen hierzu gerne auf unsere Bewertungen.
Mit Empathie, Durchsetzungsstärke und juristischem Scharfsinn kämpfen wir für Ihre Interessen – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Bremen, als Hansestadt mit reicher Geschichte und wichtiger Hafenstadt, verfügt über ein vielfältiges und hochentwickeltes Gesundheitssystem, in dem unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre Expertise im Medizinrecht optimal einbringen kann.
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten, fachlichen Standard entspricht. Anzeichen können unerwartet schwere Komplikationen, bleibende Schäden oder eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes sein. Eine genaue Einschätzung erfordert jedoch eine fachkundige Prüfung, da jede Operation auch Risikoen birgt. In unserem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihren Fall analysieren und eine erste Einschätzung geben.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten, weshalb wir empfehlen, möglichst zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Für eine erste Einschätzung sind alle verfügbaren medizinischen Unterlagen hilfreich. Dazu gehören Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte und Ihre Patientenakte. Auch ein Gedächtnisprotokoll der Behandlung kann sehr nützlich sein. Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, können wir Sie bei der Beschaffung unterstützen.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. In unserem Erstgespräch informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten. Oft können wir auf Basis von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe tätig werden. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an.
Die Dauer kann stark variieren und hängt von der Komplexität des Falls und der Bereitschaft der Gegenseite zur außergerichtlichen Einigung ab. Einfache Fälle können oft binnen weniger Monate geklärt werden, komplexere Verfahren können sich über mehrere Jahre erstrecken. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein und halten Sie stets über den Fortschritt informiert.
Zunächst sollten Sie der Ablehnung schriftlich widersprechen. Wir können Sie dabei unterstützen, indem wir die Rechtmäßigkeit der Ablehnung prüfen und einen fundierten Widerspruch formulieren. Sollte dieser erfolglos bleiben, können wir weitere rechtliche Schritte wie eine Klage vor dem Sozialgericht einleiten.
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten. Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die den Fall fachkundig beurteilen. In bestimmten Fällen gibt es auch Beweiserleichterungen, z.B. bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentationsmängeln.
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz für finanzielle Einbußen (z.B. Verdienstausfall) und die Erstattung von Behandlungskosten haben. Auch zukünftige Kosten, etwa für Pflege oder Therapien, können berücksichtigt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene und faire Entschädigung erhalten.
Grundsätzlich ja, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Wir prüfen in jedem Einzelfall, ob noch Ansprüche geltend gemacht werden können.
Wir führen eine sorgfältige und realistische Einschätzung Ihres Falls durch. Wenn die Erfolgsaussichten unklar sind, erläutern wir Ihnen transparent die Chancen und Risiken. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob und wie wir vorgehen. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu beraten und keine falschen Hoffnungen zu wecken. Gleichzeitig setzen wir uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein, auch in schwierigen Fällen.