Behandlungs- und Therapiefehler
Bei Abweichungen vom medizinischen Standard prüfen wir Ihre Behandlungsunterlagen sorgfältig. Wir erkennen kritische Behandlungsschritte und dokumentieren diese präzise. Unsere langjährige Erfahrung hilft uns, auch komplexe medizinische Zusammenhänge zu durchdringen. Gemeinsam mit medizinischen Gutachtern entwickeln wir eine fundierte Strategie für Ihren Fall.
Grobe Behandlungsfehler
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen medizinische Standards gelten besondere rechtliche Regelungen. Diese erleichtern die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich. Wir prüfen, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt und nutzen die damit verbundenen rechtlichen Vorteile für Sie.
Aufklärungs- und Diagnosefehler
Eine mangelhafte Aufklärung über Behandlungsrisiken oder übersehene Diagnosen können schwerwiegende Folgen haben. Wir analysieren die Dokumentation der Aufklärungsgespräche und medizinischen Befunde. Bei Versäumnissen setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.
Befunderhebungsfehler
Wenn wichtige Untersuchungen unterlassen wurden oder Befunde falsch interpretiert wurden, kann dies zu Fehlbehandlungen führen. Wir prüfen die Vollständigkeit der Diagnostik und die korrekte Bewertung vorhandener Befunde.
Durchsetzung von Schmerzensgeld
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Schädigung. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und setzen angemessene Beträge für Sie durch. Dabei berücksichtigen wir auch psychische Belastungen und Dauerschäden.
Verdienstausfall und Erwerbsschaden
Bei behandlungsbedingten Einkommenseinbußen ermitteln wir Ihren konkreten finanziellen Schaden. Wir berechnen sowohl den bisherigen Verdienstausfall als auch künftige Erwerbsschäden und setzen diese durch.
Berufsunfähigkeit
Wenn Behandlungsfehler zur Berufsunfähigkeit führen, prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber allen Beteiligten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Rentenzahlungen und Schadensersatz.
Haftung bei Langzeitschäden
Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erfordern eine besonders sorgfältige Schadensermittlung. Wir berücksichtigen dabei auch zukünftige Behandlungskosten und Pflegebedarf.
Schlichtungsverfahren
Als kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren begleiten wir Sie durch Schlichtungsverfahren bei Ärztekammern und Schlichtungsstellen. Wir bereiten Ihren Fall optimal vor und vertreten Ihre Interessen.
Einholung von Sachverständigengutachten
Medizinische Gutachten sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls. Wir arbeiten mit einem Netzwerk erfahrener Gutachter zusammen und sorgen dafür, dass die richtigen Fragen gestellt werden.
Seit über 30 Jahren setzen wir uns für unsere Mandanten ein. Unser Team verfügt über hochgradige Spezialisierung im Medizin- und Arzthaftungsrecht.
Die enge Zusammenarbeit mit medizinischen Gutachtern ermöglicht uns eine besonders gründliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Wir kennen die typischen Abwehrstrategien der Versicherungen und wissen, wie wir diese überwinden.
In unserer Kanzlei erhalten Sie eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und informieren Sie regelmäßig über den Fortgang Ihres Verfahrens.
Als bundesweit tätige Kanzlei setzen wir uns mit Leidenschaft und Expertise für die Durchsetzung von Patientenrechten ein. Durch unser weitreichendes Netzwerk können wir Sie in ganz Deutschland kompetent vertreten.
Berlin, als deutsche Hauptstadt mit einzigartiger Geschichte und pulsierende Metropole, verfügt über ein vielfältiges und hochentwickeltes Gesundheitssystem, in dem unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre Expertise im Medizinrecht optimal einbringen kann.
Medizinische Versorgung auf Spitzenniveau
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, als eine der größten Universitätskliniken Europas, steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 3.000 Betten und als Teil der renommierten Charité bietet sie ein breites Spektrum an hochspezialisierten medizinischen Leistungen. Diese komplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso spezialisierte rechtliche Betreuung, die wir als erfahrene Medizinrechtsanwälte bieten.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Berlin werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten kompetent vor diesem Gericht und setzt sich mit Nachdruck für ihre Rechte ein.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachterkommission und Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer Berlin spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Medizinbereich. Wir begleiten unsere Mandanten sachkundig durch diese Schlichtungsverfahren und setzen uns für ihre Interessen ein.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend, um Behandlungsfehler zu identifizieren und die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Berlin
Die Stellung Berlins als internationale Metropole mit einem der dichtesten Netze an Gesundheitseinrichtungen in Deutschland spiegelt sich auch im Gesundheitssystem wider. Als Ihre Anwälte für Medizinrecht in Berlin verbinden wir tiefgreifendes Verständnis der lokalen medizinischen Landschaft mit juristischer Expertise. Wir stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren.
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten fachlichen Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen, bleibende Beschwerden oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten hängen vom Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch.
Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger, da oft medizinische Gutachten eingeholt werden müssen.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Sie haben einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Neben Schmerzensgeld können Sie auch materielle Schäden geltend machen. Dazu gehören Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflege- und Betreuungskosten sowie Mehraufwendungen im Alltag.
Ja, Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und dem Verantwortlichen erfahren haben.
Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind die Art des Fehlers, die Beweislage und die Dokumentation. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor und stehen Ihnen während der gesamten Verhandlung zur Seite.
Die Dauer bis zur Auszahlung einer Entschädigung variiert. Bei einer außergerichtlichen Einigung kann es schneller gehen. Bei Gerichtsverfahren müssen Sie mit längeren Zeiträumen rechnen.
Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir gemeinsam eine Strategie. Mit Ihrer Zustimmung fordern wir Unterlagen an und beauftragen bei Bedarf medizinische Gutachter. Sie werden von uns kontinuierlich über alle Schritte informiert.