RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtSturz im Krankenhaus – Ihr Recht auf Schmerzensgeld

13. Dezember 2024

Das Wichtigste im Überblick:

Ein Sturz im Krankenhaus kann Anspruch auf Schmerzensgeld begründen - erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie hoch die Erfolgsaussichten sind
Die Beweissicherung ist entscheidend - wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie unmittelbar nach dem Vorfall einleiten sollten
Mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung wurden bereits Schmerzensgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro erfolgreich durchgesetzt

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Wenn das Krankenhaus zur Gefahr wird

Ein Aufenthalt im Krankenhaus soll der Genesung dienen – doch manchmal geschieht das Gegenteil: Ein Sturz führt zu zusätzlichen Verletzungen, Schmerzen und einem verlängerten Heilungsprozess. Was viele Betroffene nicht wissen: In vielen Fällen haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Sturz durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder unzureichende Aufsicht verursacht wurde.

Grundlagen der Haftung im Überblick

Die rechtlichen Grundlagen bei Krankenhausstürzen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Patientenrechtegesetz verankert. Haftungsansprüche können sich sowohl aus dem Deliktsrecht (§ 823 BGB) als auch aus dem Schuldrecht (§§ 280 ff. BGB) ergeben. Zentral ist dabei der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Krankenhaus.

 

Umfassende Fürsorgepflicht des Krankenhauses

Krankenhäuser tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Patienten. Diese umfasst:

  • Sichere bauliche Gestaltung und Einrichtung
  • Individuelle Sturzprävention je nach Patientenzustand
  • Frühzeitige Risikoeinschätzung bei Aufnahme
  • Präventive Maßnahmen von Aufklärung bis zu technischen Hilfsmitteln

 

Wann der Patient beweisen muss – und wann nicht

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Er muss nachweisen, dass das Krankenhaus Sicherheitspflichten verletzt hat. Dies kann jedoch schwierig sein. Bei Unfällen im „voll beherrschbaren Risikobereich“ des Krankenhauses – etwa bei direkter Betreuung durch Personal – kehrt sich die Beweislast um. Dann muss das Krankenhaus seine Sorgfalt beweisen.

 

Die Verantwortung des Krankenhausträgers

Der Krankenhausträger haftet aufgrund des Behandlungsvertrags und arbeitsrechtlicher Bestimmungen für:

  • Fehler des Personals (Erfüllungsgehilfen)
  • Organisatorische Mängel
  • Versäumnisse bei der Patientensicherheit

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Das Krankenhaus hat eine umfassende Fürsorgepflicht gegenüber seinen Patienten. Diese beinhaltet auch die Pflicht, Sturzereignisse durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Einschätzung des individuellen Sturzrisikos
  • Installation von Handläufen und rutschfesten Bodenbelägen
  • Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel (Gehstützen, Rollator etc.)
  • Ausreichende personelle Besetzung für Begleitung und Überwachung
  • Dokumentation aller Maßnahmen zur Sturzprophylaxe

Werden diese Pflichten verletzt und kommt es in der Folge zu einem Sturz, kann dies Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche begründen.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Detaillierte Informationen zur individuellen Bewertung finden Sie in unserem Artikel „Wie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld?“.

Art und Schwere der Verletzung spielen eine zentrale Rolle bei der Bemessung. Bei schweren Körperverletzungen können die Beträge deutlich höher ausfallen – mehr dazu in unserem Beitrag „Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei schwerer Körperverletzung?

In unserer Praxis konnten wir häufig Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich erzielen. Wir streben stets die höchstmögliche Entschädigung für Sie an. Eine erste Orientierung bieten auch Schmerzensgeldtabellen, deren Nutzen und Grenzen wir in diesem Artikel „Schmerzensgeldtabellen – eine Orientierung und kritische Einordnung“ ausführlich beleuchten.

Die wichtigsten Faktoren für die Bemessung sind:

  • Schwere der Verletzungen
  • Dauer der Heilungsbehandlung
  • Dauerhafte Folgeschäden
  • Grad des Verschuldens seitens des Krankenhauses

Beweise sichern - aber richtig!

Der wichtigste Schritt nach einem Sturz ist die sorgfältige Dokumentation des Vorfalls. Unsere Erfahrung zeigt: Je besser die Beweislage, desto höher die Erfolgsaussichten. Wir empfehlen:

  1. Unfallhergang genau protokollieren
  2. Fotos von Unfallstelle und Verletzungen anfertigen
  3. Namen möglicher Zeugen notieren
  4. Arztberichte und Behandlungsunterlagen sammeln
  5. Krankenhaus zur Dokumentation des Vorfalls auffordern

Unser Vorgehen für Ihren Erfolg

Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach Krankenhausstürzen. Unser bewährtes Vorgehen:

Ersteinschätzung:
- Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
- Analyse der vorhandenen Dokumentation
- Aufzeigen möglicher Handlungsoptionen
Umfassende Beweissicherung:
- Anforderung der Krankenhauspersonalakte
- Einholung medizinischer Gutachten
- Dokumentation aller Folgeschäden

Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
- Außergerichtliche Verhandlungen mit Versicherungen
- Bei Bedarf gerichtliche Vertretung
- Begleitung bis zur erfolgreichen Durchsetzung


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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich unmittelbar nach einem Sturz im Krankenhaus tun?

Unmittelbar nach einem Sturz ist die sorgfältige Dokumentation entscheidend. Melden Sie den Vorfall sofort beim Krankenhauspersonal und lassen Sie ihn protokollieren. Fotografieren Sie wenn möglich die Unfallstelle und Ihre Verletzungen. Sichern Sie die Namen von Zeugen und lassen Sie alle Beschwerden ärztlich dokumentieren. Diese Beweise sind später für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unverzichtbar.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schmerzensgeldforderungen nach einem Krankenhaussturz beträgt drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres, in dem sich der Sturz ereignet hat. Ein Sturz im März 2024 verjährt beispielsweise am 31.12.2027. Trotz dieser langen Frist empfiehlt sich eine zeitnahe Geltendmachung, da wichtige Beweise sonst verloren gehen können.

Mit welcher Schmerzensgeldhöhe kann ich rechnen?

Die Schmerzensgeldhöhe variiert je nach Einzelfall erheblich. Bei einem Oberschenkelhalsbruch werden typischerweise zwischen 12.000 und 15.000 Euro zugesprochen, bei schweren Kopfverletzungen können es 25.000 bis 40.000 Euro sein. Entscheidend sind dabei die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Heilbehandlung und eventuelle bleibende Schäden. Ein mögliches Mitverschulden kann den Anspruch mindern.

Welche Sicherheitspflichten hat das Krankenhaus?

Das Krankenhaus muss umfassende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dazu gehört die individuelle Einschätzung von Sturzrisiken, die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel und ausreichenden Personals sowie die sichere Gestaltung der Räumlichkeiten. Auch die Aufklärung der Patienten über mögliche Risiken ist verpflichtend.

Übernimmt die Krankenversicherung die Anwaltskosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung oder die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen können die Kosten tragen. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Was gilt bei vorbestehenden Erkrankungen?

Vorerkrankungen schmälern den Schmerzensgelanspruch nicht automatisch. Im Gegenteil: Das Krankenhaus muss seine Sicherheitsmaßnahmen gerade bei besonders gefährdeten Patienten anpassen. Vorerkrankungen können sogar zu erhöhten Sorgfaltspflichten des Krankenhauses führen.

Wie läuft ein Schmerzensgeldprozess ab?

Ein Schmerzensgeldprozess beginnt meist mit außergerichtlicher Korrespondenz. Es werden Vergleichsverhandlungen geführt. Scheitern diese, folgt die Klageerhebung mit gerichtlicher Beweisaufnahme. Der Prozess endet durch Urteil oder Vergleich.

Wie wichtig ist die Krankenhaus-Dokumentation?

Die Krankenhaus-Dokumentation hat entscheidende Bedeutung für Ihren Anspruch. Sie beweist die durchgeführte Sturzprophylaxe und alle getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Dokumentationslücken wirken sich zu Ihren Gunsten aus. Nachträgliche Änderungen der Dokumentation sind strafbar.

Brauche ich zwingend einen Anwalt?

Ein Anwalt ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert. Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfordert spezielle medizinrechtliche Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Studien belegen, dass mit anwaltlicher Vertretung deutlich höhere Schmerzensgelder erzielt werden.

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RA Marco Schneider

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