RA Marco SchneiderArtikelMedizinrechtSchmerzensgeld nach OP-Fehler: Ihre Rechte und Möglichkeiten

18. November 2024

Das Wichtigste im Überblick:

OP-Fehler können schwerwiegende Folgen haben und Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen
Eine fachkundige rechtliche Vertretung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen
Schnelles und dokumentiertes Handeln nach einem vermuteten OP-Fehler verbessert die Erfolgsaussichten erheblich

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Wenn der Heilungsprozess zum Albtraum wird

Eine Operation soll Heilung bringen, Schmerzen lindern oder gar Leben retten. Doch was, wenn genau das Gegenteil eintritt? Wenn ein ärztlicher Fehler während des Eingriffs zu zusätzlichem Leid führt? Für viele Patienten beginnt in diesem Moment ein Kampf – nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um Gerechtigkeit und finanzielle Entschädigung.

Als renommierte Kanzlei für Medizinrecht setzen wir, Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte, uns täglich für die Rechte von Patienten ein, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema „Schmerzensgeld nach OP-Fehler“ geben und Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden.

Was genau ist ein OP-Fehler?

Bevor wir uns den rechtlichen Aspekten widmen, ist es wichtig zu verstehen, was überhaupt als OP-Fehler gilt. Nicht jede Komplikation oder jedes unerwünschte Ergebnis einer Operation ist automatisch ein Behandlungsfehler im rechtlichen Sinne.

Ein OP-Fehler liegt vor, wenn der Arzt oder das medizinische Personal während der Operation von den anerkannten Standards der medizinischen Behandlung abweicht und dadurch einen Schaden verursacht. Dies kann verschiedene Formen annehmen:

  1. Fehler in der Operationstechnik (z.B. Verletzung benachbarter Organe, mangelnde Präparation)
  2. Verwendung ungeeigneter oder fehlerhafter Instrumente
  3. Zurücklassen von Fremdkörpern im Operationsgebiet
  4. Fehler bei der Anästhesie
  5. Mangelnde Hygiene, die zu Infektionen führt

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder Fehler automatisch zu einem Schadensersatzanspruch führt. Entscheidend ist, ob der Fehler vermeidbar war und ob er kausal für den eingetretenen Schaden ist.

Rechtliche Grundlagen für Schmerzensgeldansprüche

Die rechtliche Basis für Schmerzensgeldansprüche nach einem OP-Fehler findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere die §§ 630a ff. BGB regeln den Behandlungsvertrag und die daraus resultierenden Pflichten für Ärzte und medizinisches Personal. Wichtig ist auch § 630h BGB, der Beweiserleichterungen für Patienten bei bestimmten Arten von Behandlungsfehlern vorsieht. § 253 Abs. 2 BGB bildet die Grundlage, wenn es um Schmerzensgeld bei Körper- oder Gesundheitsverletzungen geht. Dafür muss der haftungsbegründende Tatbestand erfüllt und der Schädiger zum Schadensersatz verpflichtet sein. 

Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch

Um erfolgreich Schmerzensgeld nach einem OP-Fehler geltend machen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Vorliegen eines Behandlungsfehlers:
Es muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Fehler in der Behandlung vorlag, der von den anerkannten medizinischen Standards abweicht.
Schaden:
Der Patient muss einen Schaden erlitten haben. Dies kann eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung sein.
Kausalität
Der Schaden muss kausal auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sein.
Verschulden
In der Regel wird ein Verschulden des Arztes oder des medizinischen Personals gemäß § 280 Abs. 1 BGB vermutet. Bei groben Behandlungsfehlern kann sogar eine Beweislastumkehr eintreten.

Die Beweisführung in Arzthaftungsfällen ist oft komplex und erfordert medizinisches Fachwissen. Hier zeigt sich der Wert einer spezialisierten anwaltlichen Vertretung, die die notwendigen Gutachten einholen und bewerten kann.

Typische Schadenshöhen bei OP-Fehlern

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem OP-Fehler unterliegt erheblichen Schwankungen und wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Maßgeblich sind dabei die Schwere und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung sowie das Ausmaß der Schmerzen und des erfahrenen Leids. Ebenso spielen eventuelle Dauerfolgen oder resultierende Behinderungen eine entscheidende Rolle bei der Bemessung. Das Alter des Patienten fließt ebenfalls in die Berechnung ein, da es Auswirkungen auf die langfristigen Konsequenzen haben kann. Nicht zuletzt wird auch der Grad des Verschuldens auf Seiten des Arztes berücksichtigt, um eine angemessene Entschädigung zu ermitteln. All diese Aspekte werden sorgfältig abgewogen, um eine faire und der individuellen Situation entsprechende Schmerzensgeldhöhe festzulegen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel „Schadensersatz bei Behandlungsfehlern“.

Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung können wir folgende Größenordnungen nennen:

  • Leichte Fälle: 1.000 bis 10.000 Euro
  • Mittelschwere Fälle: 10.000 bis 50.000 Euro
  • Schwere Fälle: 50.000 bis 500.000 Euro
  • Schwerste Fälle mit gravierenden Dauerfolgen: über 500.000 Euro

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell bewertet werden muss. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.

Der Weg zum Schmerzensgeld: Unser Vorgehen

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht haben wir einen klaren Prozess entwickelt, um Ihre Ansprüche nach einem OP-Fehler durchzusetzen:

Erstgespräch und Fallanalyse:

In einem ausführlichen Gespräch erfassen wir alle Details Ihres Falles. Wir prüfen die medizinischen Unterlagen und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.

Beweissicherung:

Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Unterlagen und Beweise gesichert werden. Dazu gehört auch die Einholung der vollständigen Krankenakte.

Medizinisches Gutachten:

In den meisten Fällen ist ein unabhängiges medizinisches Gutachten notwendig. Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, um den Behandlungsfehler nachzuweisen.

Verhandlungen mit Versicherungen:

Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens treten wir in Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses.

Außergerichtliche Einigung oder Klage:

Unser Ziel ist es, eine faire Entschädigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, scheuen wir uns nicht, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Durchsetzung und Auszahlung:

Wir sorgen dafür, dass die vereinbarte oder gerichtlich festgesetzte Entschädigung zügig an Sie ausgezahlt wird.

Unser Ansatz ist dabei stets mandantenorientiert. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden und beziehen Sie in alle wichtigen Entscheidungen ein.

Praktische Tipps für Betroffene

Bei dem Verdacht, Opfer eines OP-Fehlers geworden zu sein, ist rasches und wohlüberlegtes Handeln von entscheidender Bedeutung.

Es empfiehlt sich, eine umfassende Dokumentation aller relevanten Aspekte vorzunehmen. Dazu gehört das Führen eines detaillierten Tagebuchs, in dem Sie Ihre Beschwerden, Arztbesuche und Gespräche mit medizinischem Personal festhalten.

Ebenso wichtig ist das sorgfältige Sammeln und Aufbewahren sämtlicher medizinischer Unterlagen, einschließlich Berichte, Rezepte und Rechnungen. 

Im Umgang mit Ärzten und Krankenhauspersonal ist Vorsicht geboten; vermeiden Sie voreilige Schuldzuweisungen oder Entlastungen. Es kann hilfreich sein, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen, um Ihre Situation aus einer anderen Perspektive beurteilen zu lassen. 

Von besonderer Wichtigkeit ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt. Je eher Sie rechtlichen Beistand hinzuziehen, desto effektiver können Ihre Interessen geschützt und vertreten werden. Gerne können Sie sich dabei an uns wenden.

Diese Schritte bilden eine solide Grundlage für die Wahrung Ihrer Rechte im Falle eines vermuteten OP-Fehlers.

Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten

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Die Wahl des richtigen Anwalts kann entscheidend für den Erfolg Ihres Falles sein. Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte bietet Ihnen:

  1. Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Medizinrecht und Arzthaftungsfälle. Diese Fokussierung ermöglicht es uns, stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und medizinischen Entwicklungen zu sein.
  2. Erfahrung: Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Patienten bei OP-Fehlern. Wir kennen die Taktiken der Gegenseite und wissen, wie wir ihnen begegnen müssen.
  3. Erfolgsquote: In den letzten Jahren haben wir mehrere Millionen Euro Schmerzensgeld für unsere Mandanten erstritten. Unsere Erfolgsquote spricht für sich.
  4. Mandantenorientierung: Wir verstehen, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Unser Ansatz ist empathisch und transparent. Wir erklären Ihnen jeden Schritt des Prozesses in verständlicher Sprache.
  5. Netzwerk: Wir arbeiten mit einem Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter zusammen, die uns bei der Beweisführung unterstützen.
  6. Kostenklarheit: In vielen Fällen arbeiten wir auf Basis eines Erfolgshonorars. Das bedeutet für Sie: ein finanzielles Risiko im Falle eines Misserfolgs.

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Elisa Chiappetta

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Marco Schneider

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Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. In bestimmten Fällen kann die Frist auch länger sein. Wir empfehlen jedoch, so früh wie möglich rechtlichen Rat einzuholen.

Muss ich den OP-Fehler selbst beweisen?

Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Patienten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, wie z.B. bei groben Behandlungsfehlern, wo eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten eintritt. Wir unterstützen Sie bei der Beweisführung mit unserem Expertennetzwerk.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark und hängt von vielen Faktoren ab, wie der Schwere des Fehlers, den Folgen und dem Alter des Patienten. Es kann von wenigen tausend Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro reichen.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

In der Regel tritt die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses für den Schaden ein.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?

Die Dauer kann stark variieren. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erzielt werden. Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.

Kann ich auch Schmerzensgeld fordern, wenn die OP schon länger zurückliegt?

Ja, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Allerdings kann die Beweisführung mit zunehmendem zeitlichen Abstand schwieriger werden.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Bei einer Niederlage vor Gericht müssen Sie die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Wir beraten Sie ausführlich über die Risiken und Chancen, bevor wir den gerichtlichen Weg einschlagen.

Kann ich auch Schmerzensgeld bekommen, wenn ich in die OP eingewilligt habe?

Ja, die Einwilligung bezieht sich auf den ordnungsgemäß durchgeführten Eingriff, nicht auf Behandlungsfehler. Allerdings müssen Sie über die typischen Risiken der OP aufgeklärt worden sein.

Muss ich zu einem persönlichen Termin in Ihre Kanzlei kommen?

Nicht zwingend. Viele Fälle können wir auch telefonisch oder per Videokonferenz besprechen. Unser Feedback ist, dass Mandanten sich während des gesamten Prozesses immer vollumfänglich informiert und involviert gefühlt haben.

Arbeiten Sie auf Basis eines Erfolgshonorars?

In vielen Fällen ist dies möglich. Das bedeutet, dass Sie nur dann Anwaltskosten zahlen, wenn wir erfolgreich sind. Die genauen Konditionen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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