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Wenn ein Arzt einen Behandlungsfehler begeht, können die Folgen für Patienten schwerwiegend sein. Neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen oft erhebliche finanzielle Belastungen durch zusätzliche Behandlungskosten und Verdienstausfälle. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld wissen wir, wie belastend diese Situation für Betroffene ist. Das deutsche Recht gewährt Patienten in solchen Fällen umfassende Möglichkeiten, Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.
Der rechtliche Rahmen bei Behandlungsfehlern
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt von den anerkannten Standards der medizinischen Behandlung abweicht. Dies kann in verschiedenen Phasen der Behandlung geschehen: bei der Diagnose, während der Therapie, bei der Medikation oder in der Nachsorge. Auch eine mangelhafte Aufklärung über Risiken und Alternativen der Behandlung kann einen Behandlungsfehler darstellen.
Besonders schwerwiegend sind sogenannte grobe Behandlungsfehler. Hier verstößt der Arzt gegen elementare Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um – der Arzt muss dann nachweisen, dass der Schaden nicht auf sein Handeln zurückzuführen ist.
Ihre Ansprüche als Patient
Als geschädigter Patient stehen Ihnen verschiedene rechtliche Ansprüche zu, wenn Sie durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden. Das Gesetz sieht dabei zwei wesentliche Arten von Ansprüchen vor: Zum einen können Sie Schadensersatz für alle materiellen Schäden geltend machen. Darunter fallen sämtliche finanziellen Aufwendungen, die Ihnen durch den Behandlungsfehler entstanden sind – von zusätzlichen Behandlungskosten über Verdienstausfälle bis hin zu Fahrtkosten oder notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Zum anderen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, das die erlittenen Schmerzen und körperlichen Beeinträchtigungen ausgleichen soll. Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich dabei individuell nach verschiedenen Faktoren wie der Schwere und Dauer der Verletzung sowie den Auswirkungen auf Ihre persönliche Lebensführung.
Die Bedeutung der Beweissicherung
Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine sorgfältige Beweissicherung entscheidend. Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, benötigen wir eine umfassende Dokumentation des gesamten Behandlungsverlaufs. Dies umfasst alle relevanten Krankenunterlagen und Befunde, die den Verlauf der Behandlung nachvollziehbar machen. Auch Fotos von Verletzungen können wichtige Beweismittel darstellen. Besonders hilfreich ist zudem das Führen eines Schmerztagebuchs, in dem Sie Ihre Beschwerden und deren Entwicklung systematisch festhalten. Nicht zu unterschätzen sind auch Zeugenaussagen von Angehörigen oder weiteren behandelnden Ärzten, die den Verlauf der Erkrankung und die Folgen des Behandlungsfehlers bestätigen können. Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie bei der systematischen Beweissicherung und der sorgfältigen Aufarbeitung des gesamten Sachverhalts. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Unterlagen und Nachweise für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche besonders wichtig sind.
Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern erfordert ein strategisches Vorgehen. Zunächst prüfen wir den Sachverhalt gründlich und holen bei Bedarf ein medizinisches Sachverständigengutachten ein. Anschließend konfrontieren wir die Gegenseite mit den Vorwürfen und verhandeln über eine außergerichtliche Einigung.
Führen die Verhandlungen nicht zum Erfolg, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung im Arzthaftungsrecht und unserem Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter.
Die Rolle der Haftpflichtversicherung
In Arzthaftungsfällen verhandeln wir in der Regel mit der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik. Diese Versicherungen verfügen über spezialisierte Juristen und große Erfahrung in der Abwehr von Ansprüchen. Umso wichtiger ist es für Sie als Patient, sich ebenfalls professionell vertreten zu lassen.
Unsere Vorgehensweise
Wenn Sie sich an unsere Kanzlei wenden, analysieren wir zunächst sorgfältig Ihren Fall. In einem ausführlichen kostenfreien Erstgespräch klären wir die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen die weiteren Schritte. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite, beauftragen erforderliche Gutachten und vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht.
Handlungsempfehlung
Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist komplex und erfordert spezialisiertes Fachwissen. Als erfahrene Kanzlei im Arzthaftungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten und entwickeln mit Ihnen die bestmögliche Strategie.
Zögern Sie nicht, sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler rechtlichen Beistand zu suchen. Je früher Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Häufig gestellte Fragen
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler und dem Schaden Kenntnis erlangt haben.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Arzthaftungsfälle ab. Wir beraten Sie gerne zu den anfallenden Kosten.
Bei einem groben Behandlungsfehler liegt ein eindeutiger Verstoß gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse vor. Dies hat wichtige Auswirkungen auf die Beweislast im Prozess.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden, ein Gerichtsverfahren dauert meist länger.
Bringen Sie möglichst alle verfügbaren Krankenunterlagen, Befunde, Arztbriefe und sonstige medizinische Dokumentation mit. Auch ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsverlaufs ist hilfreich.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten oft Unterstützung bei der Prüfung von Behandlungsfehlern an. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Schwere und Dauer der Verletzung sowie den Folgen für Ihre Lebensführung.
Ja, wenn der Behandlungsfehler in einem Krankenhaus passiert ist, kann dieses ebenfalls haftbar sein.
In diesem Fall müssen die Vorwürfe durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden. Die Kosten trägt zunächst die beweispflichtige Partei.
Dies hängt von der konkreten Formulierung des Vergleichs ab. Oft wird ein umfassender Verzicht auf weitere Ansprüche vereinbart.