RA Marco SchneiderArtikelArtikelMedizinrechtRecht haben und Recht bekommen – Die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht

21. Mai 2022

Der folgende Artikel soll einen Überblick über unsere Arbeit im Arzthaftungsrecht geben.

Ob in der Aufklärung Ihrer Behandlung oder der Durchsetzung und angemessenen Bezifferung von Patientenansprüchen – Hier sollen auch die Fallstricke und Einflussmöglichkeiten beleuchtet werden, die für Erfolg und Qualität eines jeden Verfahrensschritts maßgeblich sind.

 

 

Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei

 

Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Gerichtsverfahren vor der Ärztekammer

 

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Die Expertise und Kenntnis über Vor- und Nachteile der Gutachtermöglichkeiten
  • Die Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Das Fingerspitzengefühl sowie die Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und vor der Arzthaftungskammer des Landgerichts

 

 

Ein Jurist ist kein Mediziner – Ein Mediziner jedoch auch kein Jurist

 

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts, egal in welchem Stadium, wird dieser Ihnen im ersten Beratungsgespräch keine medizinische Einschätzung über die Indikation, die Einhaltung des fachärztlichen Standards oder Alternativmethoden bezüglich Ihrer Behandlung geben können.

Die kostenlose Begutachtung durch einen unabhängigen Mediziner ist für die Aufklärung Ihrer Behandlung oft unabdingbar.

Hierfür bieten sich viele kostenlose Begutachtungsmöglichkeiten, auch ohne die Begleitung eines Rechtsanwalts.

Dass jede Stelle zur Begutachtung (Medizinischer Dienst, Ärztekammer, Verein für Schlichtungsfragen) praktische Vor- und Nachteile mit sich bringt, kann für manchen Fall entscheidend  sein. So weiß ein spezialisierter Rechtsanwalt, welche Möglichkeiten es gibt, auch mehrere Gutachten gleichzeitig zu bekommen, wie die Hemmung der Verjährung Ihrer Ansprüche gewährleistet wird und Sie bereits im Vorhinein eine Stellungnahme der Behandler bekommen können.

Die Kommunikation zwischen Jurist und Mediziner ist dabei von größter Bedeutung. So können juristisch relevante Tatsachen für den Mediziner komplett unerheblich sein und umgekehrt. Um ein aussagekräftiges Gutachten zu erhalten, sollten deshalb juristische Beweislasten- und Darlegungsvermutungen für den Mediziner dargestellt und vermittelt werden.

 

Umgang mit Gutachten

 

Bei der Erstellung eines Gutachterauftrags und der Formulierung von Beweisfragen für den Sachverständigen empfiehlt sich die Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt.

Wir analysieren Ihren Sachverhalt, fassen diesen nach juristisch erheblichen Gesichtspunkten zusammen und stoßen den Sachverständigen schließlich auf die anspruchsrelevanten medizinischen Fragestellungen.

Hat ein Sachverständiger zBsp. zu bestimmten Kausalzusammenhängen, dem hypothetischen Heilungsverlauf, der tatsächlichen Vereinbarkeit oder alternativen Behandlungsmethoden noch keine oder unzureichend Stellung bezogen, so wird das Gutachten von uns ausgewertet und ein Ergänzungsgutachten eingefordert.

 

 

Bezifferung

 

Wurde ein Behandlungsfehler bereits unstreitig erkannt oder von der Gegenseite zugestanden, so erfordert spätestens hier die Darstellung und richtige Bemessung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden etc. die Beauftragung eines Fachanwalts.

Gegenüber den Versicherern als Schadensregulierer bedarf es einer genauen Bemessungsgrundlage und Expertise im Schadensrecht. Standardisierte Schmerzensgeldtabellen oder Formulare helfen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche selten, da die Versicherer bemüht sind, jede Position zu kürzen oder auch Kausalitätsfragen in Frage zu stellen.

Hier hilft die Kenntnis über Beweislastverteilungen, Rechtsprechung und das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Versicherern.

 

 

Abfindungsvergleich

 

Schließlich bieten, vor allem bei eindeutigen (groben) Behandlungsfehlern, Versicherer oft eine pauschale Abfindungssumme zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche an.

 

Hier ist besondere Vorsicht geboten!

 

 

Weder ist der pauschale Betrag in den allermeisten Fällen angemessen, noch werden dort Schadenspositionen wie Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. beachtet.

Schließlich sollte auch die Abgeltung sämtlicher zukünftiger ,sich aus der fehlerhaften Behandlung ergebenden Schäden, in der Höhe mit berücksichtigt werden.

 

 

Anwaltszwang

 

Oft und gerade bei größeren Personenschäden werden außergerichtlich von Versichertenseite Positionen schlicht abgewiesen. Die Regulierung wird mit Teilabfindungen und etlichen Gutachten über Jahre hinausgezögert, nur um am Ende die Kausalität des Fehlers für Ihre Schadenspositionen doch zu verneinen.

Hier setzen wir Ihre Ansprüche vor der Arzthaftungskammer des Landgerichts für Sie durch. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Voraussetzung prozessualer Kenntnisse besteht vor der Arzthaftungskammer Anwaltszwang gem. § 78 Absatz 1 ZPO.

 

Mit der Beauftragung eines Experten geben Sie viel Arbeit und Frustrationspotential ab, um sich auf Ihre Genesung konzentrieren zu können. Sie bekommen von uns die Expertise und Erfahrung in jedem relevanten Verfahrensschritt. Wir klären Ihre Behandlung lückenlos auf und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich bei den Versicherern der Behandler für Sie durch.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider